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Annkatrin Christ: Bridging the Gap: Potenziale von Diasporaorganisationen in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit und zur Umsetzung der Agenda 2030 nutzen – Am Beispiel der Freien Hansestadt Bremen

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… vorgelegt als Hausarbeit am Institut für Politische Wissenschaft Politikwissenschaft der RWTH- Aachen im Rahmen des Master-Seminars Global denken, lokal handeln – aber wie?

 Als Land mit hoher Zuwanderung ist Deutschland die Heimat einer vielfältigen und diversen Bevölkerung. Im Jahr 2021 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (vgl. 2023) etwa 22,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesrepublik. Diese Bevölkerungsvielfalt bietet Chancen und Potenziale im Hinblick auf eine globale nachhaltige Entwicklung, wenn diese Menschen aktiv einbezogen werden und die Möglichkeit zur Partizipation erhalten. Denn durch ihre Verbundenheit mit ihrem Herkunftsland und ihre Fähigkeit, Brücken zwischen den Ländern zu bauen, können diese Menschen und Diasporagemeinschaften eine wichtige Rolle im Feld der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und der Erreichung der Ziele der Agenda 2030 einnehmen. Das Potenzial der Diaspora wird bisher jedoch nicht hinreichend in der EZ berücksichtigt und gefördert. In der Politik hat sich inzwischen zwar ein Verständnis für die bedeutende Rolle und Funktion entwickelt, die diese „neue“ Akteursgruppe in der EZ wahrnehmen könnte. Es ist jedoch nicht klar, inwieweit diese Potenziale tatsächlich genutzt werden, insbesondere auf lokaler Ebene. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch das Motto der Agenda 2030, „niemanden zurückzulassen“ (vgl. UN Sustainable Development Group 2023). Dieses Motto sowie der holistische Ansatz, der die Notwendigkeit einer gemeinsamen globalen Anstrengung beschreibt, macht auch Diasporaorganisationen (DO) als relevanten Faktor und Akteursgruppe sichtbarer, obgleich sie in der Agenda nicht explizit erwähnt werden. Für die deutsche Entwicklungspolitik ist die Agenda 2030 ein zentraler Baustein ihres Handlungsrahmens.

Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel der Freien Hansestadt Bremen, mit welche Maßnahmen und Förderinstrumenten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und der Umsetzung der Agenda 2030 (SDGs) das Engagement von Diasporaorganisationen in den Herkunftsländern auf lokaler bzw. kommunaler Ebene unterstützt werden kann.  

Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturrecherche und eine Analyse ausgewählter Praxisbeispiele. Im ersten Teil der Arbeit wird eine Definition des Begriffs Diaspora und damit verbunden der Diasporaorganisationen (DOs) vorgenommen. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse hinsichtlich der Potenziale und der Wirksamkeit einer Einbeziehung dieser Akteursgruppe aufgezeigt. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich dem Praxisbeispiel der Freien Hansestadt Bremen und betrachtet ausgewählte Instrumente, die zur Unterstützung des Diaspora-Engagements eingesetzt werden. Im dritten Teil werden die Ergebnisse diskutiert und abschließend ein Fazit gezogen.

2.    Der Begriff der Diaspora

Zu Beginn ist zu erwähnen, dass der Begriff „Diaspora“, der aus dem Griechischen stammt und mit „Zerstreuung“ übersetzt werden kann (vgl. Krings 2003: 138), keine einheitliche Definition zulässt. Allgemein handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um eine Gruppe von Menschen, die außerhalb ihres Herkunftslandes leben. Es gibt jedoch verschiedene Forschungs- und Erklärungsansätze, die eine differenziertere Definition bieten. Im Folgenden wird auf diese eingegangen.

Während sich der Begriff im historischen Kontext zunächst auf die jüdische Bevölkerung und im späteren Verlauf auf die jüdische, armenische und griechische Diaspora bezog (vgl. Shuval 2000: 42; vgl. Cohen 2008: 22), wird er heute sehr viel weiter gefasst.

Die sozialwissenschaftliche Forschung hat unterschiedliche Bestimmungsversuche für den Begriff der Diaspora unternommen. Eine breitere, umfassendere Formulierung wurde beispielsweise von Sheffer (1986) vorgelegt: „Modern diasporas are ethnic minority groups of migrant origins residing and acting in host countries but maintaining strong sentimental and material links with their countries of origin – their homelands“ (Sheffer 1986 zitiert nach Shuval 2000: 43).

Prägend für die Diasporaforschung ist auch der Beitrag von Cohen (2008)[1], der fünf Arten von Diaspora unterscheidet. Zu den fünf definierten Arten von Diaspora gehören die Opfer- (victim), die Arbeits- (labour), die imperiale (imperial), die Handels- (trade) und die deterritorialisierte (deterritorialized) Diaspora (vgl. Cohen 2008: 16ff.). Nach Cohens Beschreibung zeichnet sich der Typ der Opfer-Diaspora durch ein kollektives Trauma aus, das zur Zerstreuung durch Vertreibung geführt hat, wie beispielsweise im Fall der armenischen und jüdischen Bevölkerung. Als Beispiel für die Arbeits-Diaspora nennt er die ehemaligen Vertragsarbeiter:innen aus Indien, China und Japan. Auch die Gastarbeiter:innen aus der Türkei und Italien können hier zugeordnet werden. Als Beispiele für die imperiale Diaspora nennt er die kolonialen britischen Siedler:innen in Südafrika, und für die Handelsdiaspora dienen ihm chinesische oder libanesische Händler:innen als Beispiel. Der Typ der deterritorialisierten Diaspora beschreibt deren Entfremdung durch beispielsweise mehrfache Vertreibung oder langer Wanderungsgeschichte. Dieser Diasporatyp wird in gewisser Weise durch den Geist, Kulturgüter oder eine gemeinsame Vorstellung aufrechterhalten. Als Beispiel hierfür nennt er die karibische Bevölkerung sowie Sinti und Roma (vgl. Cohen 2008: 2ff.). Diese Typisierung hat einen beschreibenden Charakter und stellt Idealtypen nach Weber dar (vgl. ebd.: 16f.). In der Realität lassen sich solche Kategorien nur selten anwenden, da es sich um Individuen und demnach auch um individuelle Erfahrungen, Ziele und Motivationen handelt, die sich überschneiden können. Die Beschreibung in Idealtypen kann dennoch dazu beitragen, ein erstes Verständnis für Diaspora zu entwickeln und Tendenzen zu erkennen. Die Klassifizierung durch die Anwendung von Idealtypen dient nach Cohen weiterhin auch dazu, die wichtigsten Merkmale hervorzuheben, und eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen (vgl. ebd. 16f)..

Allerdings ist auch zu beachten, dass eine Einordnung von Geflüchteten in dieses Typisierungsmodell nicht ohne weiteres möglich ist. Von besonderer Relevanz dürfte dies im Hinblick auf Aufnahmeländer sein, die eine große Anzahl von Geflüchteten beherbergen. Als ein Beispiel hierfür kann die Anzahl der syrischen Geflüchteten in Deutschland genannt werden, die im Jahr 2020 mehr als 818.000  Personen umfasst (Statistisches Bundesamt 2021: 144). Damit bilden diese Menschen eine große Diaspora, die sich keiner der genannten Kategorien wirklich zuordnen lässt. Cohen reagierte darauf und bezeichnet aktuelle Gruppen von Geflüchteten als neue oder entstehende (incipient) Diaspora, die sich aufgrund der erzwungenen Vertreibung (durch Krieg) als eine Untergruppe der Opfer-Diaspora betrachten lassen (2008: 4, 18). Die Klassifizierung wird vermutlich neu diskutiert werden müssen, wenn, wie die Weltbank prognostiziert, bis zum Jahr 2050 bis zu 216 Millionen Menschen zu sogenannten „Klimaflüchtlingen“ werden (vgl. Clement et al. 2021: 80). Offen bleibt, ob diese dann auch als Opfer-Diaspora zu betrachten sind, oder ob eine Überarbeitung des Konzepts erforderlich wird. Gleichzeitig zeigt dies aber auch, dass die idealtypische Einordnung von (sozialen) Gruppen rasch an ihre Grenzen gelangen kann und anfällig für Kritik ist. Diese Problematiken ergeben sich nicht nur aus den Überschneidungen in den Kategorien (Charakteristika, Motivationen), sondern auch durch individuellen Erfahrungen und der Begriffsabgrenzung an sich (vgl. Krings 2003: 148). Die Dynamiken und Identitäten innerhalb einer Diaspora sind nämlich variabel, und eine Identifizierung oder Klassifizierung etwa anhand der Dauer der Existenz einer Diaspora in einem Aufnahmeland scheint nur begrenzt aussagefähig zu sein (vgl. Krings 2003: 148). So gibt es soziale Gruppen oder Diasporagemeinschaften, die erst seit relativ kurzer Zeit in einem Aufnahmeland existieren, aber dennoch wesentlich besser vernetzt, organisiert und etabliert sind als andere Diasporagruppen. Dies kann sich auch im Aufnahmeland selbst regional unterscheiden und hängt zudem mit dem Engagement der Diaspora, aber auch mit der Akzeptanz und der gezielten Einbindung durch das Aufnahmeland (aber auch dem Herkunftsland) zusammen (vgl. Brinkerhoff 2012: 81ff.; vgl. Haase/Müller 2012: 139f.). Angesichts einer Zusammensetzung aus verschiedenen sozialen und ethnischen Gruppen, unterschiedlichen religiösen Zugehörigkeiten, politischen Ansichten, Interessen oder Wertvorstellungen können die Identitäten innerhalb einer Diaspora sehr stark variieren. Daher ist die Diaspora nicht als ein homogener Komplex zu verstehen, sondern gilt als hoch komplex und divers (vgl. Haase/Müller 2012: 19). Eine Normierung kann demnach zu einem besseren ersten Verständnis beitragen, kann (und darf) aber nicht die einzige Grundlage für eine Definition sein. Es werden daher zusätzlich andere Definitionen herangezogen.

Die soziologische und psychologische Betrachtungsebene wird durch eine hilfreiche Definition von Brinkerhoff angesprochen, der der Diaspora ein gemeinsames Selbstverständnis oder Diasporabewusstsein zuschreibt. Brinkerhoffs Definition beschreibt zudem, dass Mitglieder einer Diaspora „identify with each other as members of a dispersed identity group with continuing common ties to the homeland. This often leads to networks that link diaspora groups between host countries“ (Brinkerhoff 2012: 76).

Auch auf politischer Ebene wurden Definitionsversuche unternommen. So definiert zum Beispiel die Internationale Organisation für Migration (IOM) Diaspora als:

„Migrant:innen oder Nachkommen von Migrant:innen, deren Identität und Zugehörigkeitsgefühl durch ihre Migrationserfahrung und ihren Hintergrund geprägt wurden. Sie unterhalten Verbindungen zu ihren Heimatländern und zueinander, welche auf einem gemeinsamen Gefühl von Geschichte, Identität oder gemeinsamen Erfahrungen im Zielland beruhen“ (IOM Deutschland 2022).

Diese Definition wurde auch von der Europäischen Union (EU) übernommen (vgl. European Commission 2023). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschreibt die Diaspora wiederum als:

„keine klar abzugrenzende, homogene Gruppe mit gleicher Interessensstruktur und auch die Staatsangehörigkeit stellt kein ausschlaggebendes Kriterium für die Zugehörigkeit zur Diaspora dar. Vielmehr sind die persönliche Verbundenheit zum Herkunftsland und das dortige Engagement kennzeichnend für den Begriff“ (Haase/Müller 2012: 19).

Die Afrikanische Union (AU) hingegen definiert die afrikanische Diaspora als „people of African origin living outside the continent, irrespective of their citizenship and nationality and who are willing to contribute to the development of the continent and the building of the African Union“ (African Union 2023). Die Aufnahme dieser Definition ist vor allem deshalb interessant, weil sie im Gegensatz zu anderen Definitionen nicht von einem Empfängerland oder einer „empfangenden“ Perspektive, sondern von einer “ entsendenden“ Perspektive ausgeht.

Zusammengefasst kann die gemeinsame und grundlegende Orientierungs- bzw. Ausgangsbasis für die Definition des Diasporabegriffs grundsätzlich als (empfundene) Identität und das damit verbundene Zugehörigkeitsgefühl verstanden werden. Personen, die sich ihrer jeweiligen Diaspora in besonderer Weise zugehörig fühlen, besonders häufig in so genannten Diasporaorganisationen. Hierauf wird im folgenden Abschnitt eingegangen.

 

2.1 Diasporaorganisationen

Da es keinen einheitlichen Begriff für Diaspora- oder Migrant:innenorganisationen gibt, werden sie oft unterschiedlich bezeichnet. Schmelz (vgl. 2020: 144) beschreibt, dass im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit meist der Begriff Diasporaorganisation verwendet wird, so dass dieser Begriff auch für die vorliegende Arbeit zur Anwendung kommt, aber synonym alle anderen Begriffe umfasst (und mit DO abgekürzt wird), deren Bedeutung im Folgenden erläutert wird.

Nach Friedrichs et al. sind DOs dadurch gekennzeichnet, dass der Großteil ihrer Mitglieder, jedoch mindestens die Hälfte, aus Menschen mit Migrationshintergrund ausgemacht wird, oder von entsprechenden Personen gegründet wurde. Darüber hinaus ist der Bezug zum Herkunftsland bzw. der Herkunftsregion ein ausschlaggebendes Element (vgl. 2020: 9).

Die Struktur der DOs und ihre Organisationsformen reichen dabei von losen Zusammenschlüssen über eingetragene Vereine bis hin zu Netzwerken oder Dachverbänden. In Deutschland gibt es nach Angaben einer Studie aus dem Jahr 2020 schätzungsweise zwischen „12.400 und 14.300 aktive und formalisierte“ (Friedrichs et al. 2020: 6) DOs, die nicht nur Anlaufstellen und Brücken zur Heimat sind, sondern auch Treiber für gesellschaftliche Teilhabe (vgl. Friedrichs et al. 2020: 6ff.). Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass sich DOs zwingend oder ausschließlich in der EZ engagieren. Sie können sich auch in Feldern wie Sport, der Unterstützung von Geflüchteten oder Bildung betätigen, sowie religiöse, kulturelle, integrative, soziale oder andere Ziele allein verfolgen (vgl. Friedrichs et al. 2020: 22ff.; vgl. Brinkerhoff 2012: 76f.). Darüber hinaus fungieren die DOs nicht nur als Brücke zum Heimatland, sondern auch zur Gesellschaft des jeweiligen Gastlandes, sie sind also auch Vermittler. Sie identifizieren etwa die Bedürfnisse und Prioritäten der Diasporamitglieder im Aufnahmeland und/oder des Heimatlandes und leiten diese an Geberorganisationen weiter, die dann unter anderem Finanzmittel und Fachwissen bereitstellen. Sie setzen sich somit nicht nur für die Diasporagemeinschaft im Aufnahmeland ein, sondern auch für die Bevölkerung und die Belange des Heimatlandes, zum Beispiel in Bereichen wie Tourismus, Wirtschaft, aber auch im Zusammenhang mit Konfliktsituationen, Krisen oder Demokratisierungsprozessen. Dabei treten sie auch als Sprachrohr oder Interessenvertretung auf, beispielsweise gegenüber der Politik oder der Verwaltung (vgl. Brinkerhoff 2012: 77f.; vgl. Friedrichs et al. 2020: 34f.). Damit sind sie für die Politik nicht nur im Hinblick auf entwicklungspolitische Bemühungen und Aktivitäten, sondern auch im Hinblick auf Migration und Integration von besonderer Bedeutung und stellen eine wichtige Akteursgruppe dar.

 

2.2 Wirkungspotenziale in der Entwicklungszusammenarbeit

Es herrscht in der Forschung und auf der politischen Ebene weitgehende Einigkeit darüber, dass die Diaspora und DOs einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Herkunftsländer leisten können und bereits leisten. Das Konzept des Migrations-Entwicklungs-Nexus ist für die politikwissenschaftliche Auseinandersetzung relevant, da es die engen Wechselwirkungen zwischen Migration und Entwicklung sowie die Potenziale aufzeigt, die sich aus der internationalen Migration für die Entwicklung der Herkunftsländer, aber auch für die Zielländer ergeben (vgl. Ette/Haase 2011: 1ff.). Damit wird auch eine Abkehr von dem bis Ende der 1990er bzw. Anfang der 2000er Jahre vorherrschenden eher pessimistischen Politikverständnis von Diaspora und DOs vollzogen, das vor allem durch den Begriff des „Brain Drain“ als negative Folge von Migration und Wissensverlust durch die Abwanderung von Fachkräften geprägt war (vgl. De Haas 2010: 227ff.).

Die Wahrnehmung der DOs als Akteure in der EZ und die Zusammenarbeit mit diesen wird auch als Diasporakooperation bezeichnet (vgl. Haase/Müller 2012: 144). Der Fokus lag  hierbei zunächst auf den Rücküberweisungen (Remittances), die das monetäre Potenzial aufzeigten (vgl. Kwesi Aikins 2022: 225f.). Diese Rücküberweisungen waren bereits im Jahr 2003 höher als die globalen öffentlichen Entwicklungshilfe  (ODA) (vgl. Schmelz 2020: 141) und sind im Jahr 2021 mit einer Höhe von 605 Milliarden US-Dollar sogar drei Mal so hoch (vgl. BMZ 2022). Es gibt jedoch noch andere Aspekte, auf die Diaspora und DOs positive Auswirkungen haben können und für die sie bereits seit Jahren oder gar Jahrzehnten einen Beitrag geleistet haben. Dazu gehören unter anderem wirtschaftliche Investitionen im Heimatland, Handel, Kompetenz- und Wissenstransfer und Wohltätigkeitsarbeit der DOs (vgl. Haase/ Müller 2012: 16, 26; vgl. Brinkerhoff 2012: 76f.). Die Diaspora erbringt somit potenziell transnationale Beiträge in Form von finanziellem, menschlichem, sozialem und politischem Kapital.

3.    Einbindung von Diasporaorganisationen – Fallbeispiel Bremen

Im Folgenden werden am Beispiel der Freien Hansestadt Bremen drei ausgewählte Instrumente vorgestellt, die zur Förderung des entwicklungspolitischen Engagements von DOs eingesetzt wurden.

3.1 Grundlagen

Die entwicklungspolitischen Maßnahmen und Aktivitäten der Freien Hansestadt Bremen adressieren vornehmlich die Themen Armutsbekämpfung, ökologische Nachhaltigkeit sowie die Stärkung von Menschenrechten und Demokratie. Diese Aktivitäten konzentrieren sich vorwiegend auf die Partnerstädte und setzen einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung der Agenda 2030 mit den SDGs (vgl. Senatskanzlei Bremen 2022). Die Grundlage und Richtschnur für diese Aktivitäten sind die entwicklungspolitischen Leitlinien. Diese wurden 2015 erstmals veröffentlicht, nachdem die Bremische Bürgerschaft den Senat 2014 mit der Erarbeitung dieser Leitlinien beauftragt hatte (vgl. Bremische Bürgerschaft 2014: 1f.). Alle zwei Jahre werden diese Leitlinien in einem Konsultationsprozess als „Offenes Forum“ unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft und entwicklungspolitischer Initiativen fortgeschrieben, wie bereits 2016, 2018 und zuletzt 2020. In diesen Leitlinien werden konkrete politische Ziele formuliert, deren Umsetzung im Rahmen des „Offenen Forums“ sowie einer regelmäßigen Berichterstattung überprüft wird.

Bereits zu Beginn wurde der Beitrag und das Potenzial migrantischer Akteure geschätzt und in die ersten entwicklungspolitischen Leitlinien aufgenommen. Als Beleg dafür kann das zweite Ziel aus den ersten entwicklungspolitischen Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen angeführt werden:

„Der Senat und die entwicklungspolitischen Organisationen in Bremen und Bremerhaven intensivieren den Dialog mit den Initiativen und Projekten von hier lebenden Migrantinnen und Migranten und binden diese in bestehende Netzwerke ein.“ (Die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit[2] 2015: 11).

Durch die Fortschreibung mittels des Offenen Forums im Jahr 2020 haben unter Teilnahme von zivilgesellschaftlichen Akteuren Workshops, Austausch und Diskussionen stattgefunden, aus deren Ergebnissen zehn Ziele abgeleitet wurden. Eines davon ist Folgendes:

„Der Dialog mit Akteuren der bremischen Diaspora wird intensiviert, um Möglichkeiten zur Unterstützung von entwicklungs-politischen und wirtschaftlichen Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung in den Herkunftsländern aufzuzeigen. Hierzu werden entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt sowie Beratung angeboten“ (Senatskanzlei Bremen 2021:12).

Ein anderes Ziel, welches für den Kontext dieser Betrachtung ebenfalls von Relevanz ist und die Förderstruktur von entwicklungspolitischen Projekten betrifft, ist dieses:

„Ein Kleinprojekte-Fonds für entwicklungspolitische Projekte in Ländern des globalen Südens sowie der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Land Bremen wird eingerichtet, um die Aktivitäten kleinerer Akteure gezielt besser zu unterstützen“ (Senatskanzlei Bremen 2021: 12).

Festzuhalten ist jedoch, dass die im Rahmen des Offenen Forums entwickelten und formulierten Ziele und Vorschläge nicht zwingend in die Fortschreibung der Leitlinien in ihrer originären Form aufgenommen werden müssen. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zur Fortschreibung können die oben dargestellten Ziele durchaus als eine Art Zusammenfassung und Ausgangspunkt für folgende Maßnahme gewertet werden:

„Mit dem neu aufgelegten Kleinprojektefonds schafft die Senatskanzlei in Kooperation mit dem Bremer entwicklungspolitischen Netzwerk e. V. ein niedrigschwelliges Förderangebot. Dieser Fonds soll vor allem kleinen und rein ehrenamtlich arbeitenden Initiativen eine Möglichkeit bieten, um Auslandsprojekte durchzuführen. Besonders sollen dabei Migrant:innen-Organisationen angesprochen werden, die sich in ihren Herkunftsländern engagieren möchten. Hierfür werden Mittel aus dem Budget für Entwicklungszusammenarbeit entsprechend umgewidmet“ (Bremische Bürgerschaft 2022: 3)

Diese Maßnahme ist die Grundlage für das im Folgenden dargestellte Instrument (Abschnitt 3.3) und damit auch Ausdruck dafür, dass die Partizipation von Zivilgesellschaft einen tatsächlichen Einfluss auf politische Prozesse haben kann.

3.2 Corona-Soforthilfe 2020

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie und ihre verheerenden Auswirkungen in Ländern des Globalen Südens hat die Bremische Bürgerschaft im Jahr 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 EUR bereitgestellt, die entwicklungspolitischen Maßnahmen gewidmet werden sollten. Hiervon sollten zunächst 50.000 EUR für das Instrument der Corona-Soforthilfe abgeschöpft werden. Die Mittel wurden jedoch durch Restmittel der Senatskanzlei (Referat 32 – Internationale Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit) in Höhe von 20.000 EUR ergänzt, sodass ein Fördervolumen von 70.000 EUR zur Verfügung stand (vgl. Pressestelle des Senats 2020; vgl. Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V./Senatskanzlei Bremen 2021: 1). Damit sollten Kleinprojekte mit einem Fördervolumen von 1.000 bis maximal 10.000 EUR umgesetzt werden, die der Bekämpfung der Pandemie, der Gesundheitsvorsorge und der Milderung der Folgen der Corona-Pandemie für die betroffene Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft dienen. Diese Projekte wurden von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Diaspora-Organisationen durchgeführt. Dabei wurde auch ein Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) hergestellt, da die Projekte den SDGs 1 (keine Armut), 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (Hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichheit), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 10 (weniger Ungleichheiten) oder 12 (Nachhaltige/r Konsum und Produktion) zuzuordnen sein sollten (vgl. Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V./Senatskanzlei Bremen 2021: 35).

Das Bremer entwicklungspolitische Netzwerk e.V. (BeN) wurde zur Unterstützung und Beratung der antragstellenden Organisationen sowie für den Auswahlprozess hinzugezogen. Eine unabhängige Jury wählte schließlich aus 27 Projektanträgen 16 Projekte aus, die von der Förderung begünstigt wurden. Das Ergebnis dieses Instruments sind 16 erfolgreich durchgeführte Projekte in 14 Ländern auf drei Kontinenten. Hierbei sind sieben dieser Projekte von DOs durchgeführt worden, was einem Anteil von etwa 44 % entspricht. Insgesamt wurden mit diesen Projekten 22.000 Menschen im Globalen Süden erreicht. Dabei wurden einige dieser Projekte mit Eigenmitteln der durchführenden Akteure aufgestockt, sodass Projektkosten von insgesamt 84.486,99 € aufgewandt wurden (vgl. Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V./Senatskanzlei Bremen 2021: 1ff.).

Dieses Instrument bot somit eine relativ kurzfristige Antwort auf ein globales Ereignis, die durch die Auslagerung an zivilgesellschaftliche Initiativen und DOs kurzfristig und unbürokratisch umgesetzt werden konnte.

3.3 BreGlob

Aus dem Offenen Forum zu den entwicklungspolitischen Leitlinien 2020 entstand das Instrument der „Bremer Förderung kleiner Entwicklungsprojekte im Globalen Süden“ (BreGlob), das 2022 erstmals implementiert wurde. Das Instrument befindet sich derzeit in seiner zweiten Finanzierungsrunde. Es hat zum Ziel, Kleinprojekte von Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen, insbesondere aber von Diasporaorganisationen im Globalen Süden zu fördern. Hierfür steht ein Fördervolumen von insgesamt 20.000 Euro aus öffentlichen Mitteln und in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei zur Verfügung. Die Obergrenze liegt bei 2.500 Euro je Projekt (vgl. Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V. 2023: 1ff.).  Eine Voraussetzung ist, dass die Vorhaben einen Beitrag zur Armutsbekämpfung, zur Förderung der lokalen Wirtschaft, zur Klimagerechtigkeit und zum Klimaschutz, zum Empowerment von Frauen und Mädchen sowie von Menschen mit Behinderungen leisten. Projekte, die der Schaffung von Einkommen durch Arbeit dienen, sind ebenso förderungswürdig wie beispielsweise Hilfslieferungen, Infrastrukturmaßnahmen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Antragstellenden bereits über erste Projekterfahrungen verfügen und dass das vorgeschlagene Projekt in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren vor Ort durchgeführt wird. Auch ein Abschlussbericht ist obligatorisch (vgl. ebd. 2023: 1ff.). Im Rahmen von BreGlob bietet das BeN Informations- und Beratungsleistungen an, zum Beispiel Informationsveranstaltungen. Da die erste Förderrunde noch nicht lange zurückliegt und die Berichte für diese erst zum 31.03.2023 eingereicht werden müssen, liegt noch keine Evaluation für dieses Instrument vor.

3.4 Diasporapreis

Der Bremer Diasporapreis für besonderes Engagement für nachhaltige Entwicklung in Bremen und eine bessere Welt wurde 2018 von Virginie Kamche, Eine-Welt-Fachpromotorin für Migration, Diaspora und Entwicklung und Mitbegründerin des Vereins Afrika Netzwerk Bremen e.V. (ANB), ins Leben gerufen (vgl. Drügemöller 2021; Hattermann 2019). Mit dem Preis wird die ehrenamtliche Arbeit von DOs und Einzelpersonen in Bremen gewürdigt, die vor Ort oder in den Herkunftsländern im Globalen Süden aktiv sind. Auf diese Weise soll das Engagement sichtbarer gemacht werden und als Vorbild dienen. Die Ausrichtung erfolgt durch den ANB und eine Kooperation mit Partnern wie dem BeN, der Bremer Senatskanzlei und dem Netzwerk RENN.nord (Regionale Netzwerkstellen für Nachhaltigkeitsstrategien), wobei der Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte die Schirmherrschaft übernommen hat. Eine Jury wählt dann die Gewinner:innen in den einzelnen Kategorien aus, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und geehrt werden. Dabei dürfen alle Bewerber:innen ihre Projekte vorstellen, die sich auf den Preis beworben haben. Der Preis finanziert sich dabei hauptsächlich aus Spendengeldern und Sponsorships (vgl. Fuellgraf 2021 1f.; vgl. World University Service 2022) Die Kategorien, in denen der Preis vergeben wird, orientieren sich an den fünf Kernbotschaften der Agenda 2030 (5 Ps) und werden in den Kategorien People & Peace – Soziales und solidarisches Agieren , Prosperity – Innovativ Wirtschaften, Planet – Ökologisch und nachhaltig Leben , und Partnership – Grenzübergreifend Zusammenarbeiten vergeben. Im Jahr 2022 wurde eine zusätzliche Kategorie für Bremerhaven, den Port of Solidarity, eingeführt (vgl. Fuellgraf 2022).

3.5 House of Resources

Im Folgenden solle in weiteres Instrument beschrieben werden, welches zwar vom BAMF auf Bundesebene gefördert wird, jedoch auch in Bremen Anwendung findet.

Das Modellprojekt Houses of Resources (HOR), wird seit 2016 gefördert und von nichtstaatlichen Akteuren wie Vereinen getragen bzw. umgesetzt. Dieses Projekt verfolgt das Ziel, gesellschaftlich engagierte Initiativen und Vereine, insbesondere DOs, zu unterstützen. Kernaspekte bzw. Säulen sind die Beratung, Qualifizierung, finanzielle Unterstützung und Vernetzung von (migrantischen) Organisationen und Initiativen, um zivilgesellschaftliches Engagement und Partizipation zu fördern (vgl. Hilkes 2021: 1f.). Die Ziele und Betätigungsfelder der Zielgruppenorganisationen sind sehr unterschiedlich und können soziale, kulturelle oder integrative Ziele verfolgen, während sich einige auch mit entwicklungspolitischen Themen und Projekten befassen. Bundes-weit existieren mittlerweile 20 Standorte, deren Träger sich im Jahr 2020 zum Bundesnetz-werk Houses of Resources Deutschland zusammengeschlossen haben.

Auch in Bremen gibt es ein HoR, das von dem Verein Toleranz Jugend und Verständigung e.V. (TJV) getragen wird. Angeboten werden Seminare und Workshops, zum Beispiel zu den Themen Vereinsbesteuerung, Umgang mit sozialen Medien, Antirassismus und Beantragung von Projektmitteln. Darüber hinaus sind Vernetzungs- und Beratungsangebote sowie kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Lesungen fester Bestandteil der Angebotspalette. Darüber hinaus werden bei Bedarf technische Ausstattung sowie Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt (vgl. House Of Resources Bremen 2021). Die HOR stellen demnach eine wichtige und niedrigschwellige Anlaufstelle dar, durch deren Unterstützung bundesweit mehr als 300 Initiativen die Entwicklung zu einem eingetragenen Verein vollziehen konnten (vgl. Hilkes 2021: 2). Obwohl dieses Modellprojekt vom Bund (BAMF, BMI) gefördert wird, wird es also auf lokaler Ebene umgesetzt und basiert dabei auf der Selbstorganisation von Trägervereinen.

4.    Fazit

Es ist wichtig, dass einzelne Kommunen als Vorreiter mit Modellprojekten aktiv werden, damit sich diese vorbildhaft auf weitere lokale Kontexte entfalten können. Ein erfolgreiches Initiativprojekt auszubauen erscheint einfacher und wirklichkeitsnäher, als auf politischer Ebene lediglich über mögliche Maßnahmen zu debattieren, die unter Umständen niemals zur Anwendung kommen oder an den Bedürfnissen und Realitäten der Akteursgruppen, in diesem Fall der Diaspora und DOs, vorbeigehen. Ein Beispiel sind die HoRs, die ebenfalls aus einer lokalen Initiative hervorgegangen sind und vom Bund dort gefördert werden, wo sich engagierte Trägervereine finden, die dies umsetzen. Auch der Kleinprojektefonds BreGlob der Freien Hansestadt Bremen ist ein Beispiel, das Beachtung verdient und Vorbildcharakter hat. Dabei ist allerdings anzumerken, dass dies vor allem dem BeN als Anlaufstelle sowie der aktiven und engagierten zivilgesellschaftlichen Landschaft und den DOs in Bremen zu verdanken ist. Es genügt daher nicht, ein solches Instrument zur Verfügung zu stellen, vielmehr muss es in den entsprechenden lokalen Kontext eingebettet werden können und flankierende Maßnahmen wie Beratung und Qualifizierung beinhalten.

Um die Potenziale von DOs auf lokaler Ebene ausschöpfen und fördern zu können, bedarf es somit umfassender Angebote zur Förderung, insbesondere für Auslandsprojekte, ähnlich wie beim Bremer Kleinprojektefonds (BreGlob). Dabei sollte das Antragsverfahren möglichst unkompliziert und unbürokratisch sein und möglichst vielen Akteuren den Zugang ermöglichen. Auch Informations- und Beratungsangebote, wie sie das BeN in Bremen anbietet, oder Qualifizierungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Organisationsstruktur dienen oder bestimmte Themen wie Antragsverfahren, Projektmanagement, Berichterstattung oder finanzielle Aspekte wie Verwendungsnachweise behandeln (BeN und HoRs), stellen sinnvolle Begleitmaßnahmen dar. Dabei müsste die Ausgestaltung solcher Instrumente, die durch öffentliche und zweckgebundene Mittel für entwicklungspolitische Vorhaben (ODA-Ausgaben) finanziert werden sollen, jedoch auch an die Zielsetzung der deutschen EZ angepasst werden. Ein Faktor ist dabei die Länderauswahl, die sich an den Partnerländern des BMZ bzw. den DAC-Ländern zu orientieren hätte. Auch eine Plattform zur Vernetzung und Erfahrungsaustausch der Akteure, die sich in diesem Feld engagieren und ein solches Instrument nutzen oder nutzen wollen, erscheint sinnvoll.

Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Potenziale der Diaspora-Akteure als Teil der Zivilgesellschaft bei entsprechendem Angebot, Vernetzung und Dialog mit der Kommune auf der lokalen Ebene eingesetzt werden können und auch sollten. Darüber hinaus können Förder- und Finanzierungsangebote für Projekte von DOs dazu beitragen, die Sichtbarkeit dieser Organisationen und deren Beitrag zur Entwicklung in den Herkunftsländern (auch für die Integrationsarbeit vor Ort) zu erhöhen. Ferner könnte damit das Bewusstsein für die diasporische Identität, aber auch die Motivation zum freiwilligen Engagement dieser Akteursgruppen gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung der Diaspora auf lokaler oder kommunaler Ebene ist aber auch ein Verständnis der jeweiligen Diasporalandschaft. Länder und Kommunen sollten sich daher intensiver bemühen, Diasporagruppen zu identifizieren (zum Beispiel durch sogenanntes „Mapping“), um eine bedarfsorientierte Ansprache und Vernetzung fördern zu können.

Lokale Initiativen können einen unkomplizierten, unbürokratischen und direkten Einstieg bieten und damit ebenfalls Impulse für Entwicklungen im Herkunftsland geben. Damit ergänzen sie die Bundesprogramme für Diaspora-Organisationen oder -Akteure besonders, da diese in der Regel umfangreicher und breiter angelegt sind und primär berufliche oder wirtschaftliche Aspekte adressieren, während die lokale Ebene zivilgesellschaftliches Engagement („Ehrenamt“) fördern kann.

 

Literaturverzeichnis

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Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V./Senatskanzlei Bremen (2021): Corona-Soforthilfe: Kurzübersicht der Abschlussberichte, Freie Hansestadt Bremen, [online] https://ben-bremen.de/wp-content/uploads/2022/03/FINAL_Corona-Soforthilfe-Bericht-extra-klein.pdf [abgerufen am 27.02.2023].

Bremische Bürgerschaft (2014): Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Bremische Entwicklungszusammenarbeit weiterentwickeln (Drs. 18/1438), 14.06.2014, Bremen.

Bremische Bürgerschaft (2022): Mitteilung des Senats Entwicklungspolitische Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen – Fortschreibung 2022 (Drs. 20/1551), 23.08.2022, Bremen.

Brinkerhoff, Jennifer M. (2012): Creating an Enabling Environment for Diasporas’ Participation in Homeland Development, in: International Migration, Wiley-Blackwell, Bd. 50, Nr. 1, S. 75–95, [online] doi:10.1111/j.1468-2435.2009.00542.x.

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[1] Die erste Auflage erschien 1997 und führte die fünfte Kategorie „kulturelle Diaspora“ anstatt der „deterritorialisierten Diaspora“ an.

[2] Durch eine Änderung in der Organisationsstruktur nach der Bürgerschaftswahl 2019 ist mittlerweile das Referat 32 der Senatskanzlei für Entwicklungszusammenarbeit und internationale Kooperationen zuständig.

Diaspora, Flüchtlingspoltik, kommunale Entwicklungszusammenarbeit, SDGs