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Katharina Milde: Ökologische Nachhaltigkeit in der kommunalpolitischen Bürgerbeteiligung – Analyse institutionalisierter Beteiligungsformen der Stadt Aachen

Bild: fauxel

Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich an den Sustainable Development Goals (SGDs), welche 2015 im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von den Vereinten Nationen beschlossen wurden (Bundesregierung 2021; UN 2015). Das Leitbild der Nachhaltigkeit zielt auf eine Politik, die gleichermaßen den Bedürfnissen heutiger und künftiger Generationen in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht gerecht wird (Bundesregierung 2021: 14; s. auch UN 1987: 24f). Die Verantwortung zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele liegt in Deutschland aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und kommunalen Selbstverwaltungsrechts häufig auf der kommunalen Ebene. Das Grundgesetzt sieht vor, dass öffentliche Aufgaben bürgernah von der kleinstmöglichen Verwaltungseinheit ausgeführt werden (s. z.B. Art. 28, Abs. 3 GG). Die Kommunen handeln dabei in komplexen Entscheidungssituationen, da Zielkonflikte zwischen den verschiedenen Nachhaltigkeitsdimensionen auftreten können und unterschiedliche Vorgaben und Zielhierarchien bei begrenzten finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen sind (Böhm et al. 2022: 162, 167). Die Komplexität der kommunalen Entscheidungssituation ist im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit, welche auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zielt, besonders hoch (Bundesregierung 2021: 92). Dies ist auf den grenzüberschreitenden Charakter von Umweltproblemen sowie die Zukünftigkeit und Diffusität der Handlungswirkungen zurückzuführen (s. z.B. Kemmerzell 2017: 245-250). Der stetige Dialog mit und die regelmäßige Partizipation von Einwohner*innen sind daher Voraussetzung, um das Wissen der Menschen vor Ort einzubeziehen, umsetzbare Lösungsansätze zu identifizieren und die Akzeptanz der Bevölkerung für umweltpolitische Maßnahmen zu stärken (Böhm et al. 2022: 169f; Gross 2017; Nanz/Fritsche 2012: 9ff; Newig et al. 2011: 28). Angesichts der Komplexität der Entscheidungssituationen bedarf es jedoch bestimmter Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, um eine gelingende, die ökologische Nachhaltigkeit fördernde Partizipation zu gestalten (s. z.B. Böhm et al. 2022; Hara et al. 2017; Knipp et al. 2020).

Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Arbeit mit Organisationsformaten der institutionalisierten Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene, die zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. Im Fokus der Analyse stehen mit dem Bürgerforum und dem Bürger*innentreff im OecherLab zwei Beteiligungsformate der Stadt Aachen, die aufgrund ihres zeitlich und räumlich abgrenzbaren und verstetigten Verfahrens, welches explizit als kommunikative Beteiligungsmöglichkeit deklariert ist, als institutionalisiert gelten können (s. z.B. Fuhrmann/Brunn 2016: 73; Remer 2020: 72). Die Stadt Aachen beabsichtigt, kommunale Teilhabechancen gezielt auszubauen, und wurde 2021 als eine von 13 Kommunen mit dem Bundespreis „kooperative Stadt“ ausgezeichnet (Stadt Aachen 2022e). Darüber hinaus wird sie als eine der drei nachhaltigsten deutschen Großstädte gelistet und bekannte sich 2018 in einem Ratsbeschluss zu den SDGs (Stadt Aachen 2018; 2022d). An ihrem Beispiel soll die Umsetzung nachhaltigkeitsfördernder Organisationsformate auf kommunaler Ebene exemplarisch analysiert werden. Die Fragestellung der vorliegenden Arbeit lautet somit: Welche Anwendung finden Organisationsformate zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit in der institutionalisierten Bürgerbeteiligung durch die Kommunalverwaltung und -politik der Stadt Aachen?

Zur Beantwortung der Fragestellung wird in Kapitel 2 der vorliegenden Hausarbeit ein Analyserahmen erstellt. Dazu wird zunächst der demokratietheoretische Hintergrund kommunalpolitischer Bürgerbeteiligung skizziert, um anschließend den Kenntnisstand der Partizipationsforschung zu ihren allgemeinen Erfolgsbedingungen sowie nachhaltigkeitsfördernden Organisationformaten aufzubereiten. Kapitel 3 stellt mit dem Bürgerforum und Bürger*innentreff im OecherLab zwei institutionalisierte Formen der Bürgerbeteiligung in der Stadt Aachen als Analysegegenstände der Hausarbeit vor. Im Hauptteil der Arbeit (Kap. 4) wird anschließend analysiert, inwiefern die von der Literatur identifizierten Erfolgsbedingungen und Organisationsformate zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit im Bürgerforum und Bürger*innentreff Anwendung durch die Kommunalverwaltung und -politik der Stadt Aachen finden. Abschließend werden in einer Zusammenführung der Ergebnisse (Kap. 4.5) die Stärken und Ausbaupotenziale der Bürgerbeteiligung in der Stadt Aachen herausgestellt, die Befunde in den Forschungsstand eingeordnet und ein Ausblick auf den geplanten Ausbau des Aachener Beteiligungsangebots gegeben. Das Fazit (Kap. 5) schließt mit einer kritischen Einschätzung der Leistung und Grenzen der Hausarbeit.

2 Kommunalpolitische Bürgerbeteiligung

2.1 Demokratietheoretischer Hintergrund: Bürgerbeteiligung in der Kommune

Politische Partizipation bezeichnet alle Formen des freiwilligen Handelns von Bürger*innen, die zum Ziel haben, Einfluss auf öffentliche Entscheidungen der unterschiedlichen Ebenen des politischen Systems zu nehmen (Kaase 1992: 339f). Sie ist konstitutiv für die Herrschaftsform der Demokratie und umfasst im engeren Sinne die Teilhabe der Bürgerschaft an der Wahl politischer Repräsentant*innen. Partizipation kommt somit eine zentrale Bedeutung hinsichtlich der politischen Legitimation repräsentativer Demokratien zu. Politische Partizipation im weiteren Sinne umfasst über die Elitenrekrutierung hinaus weitere Formen der Mitwirkung von Bürger*innen am politischen Geschehen und an den sie betreffenden regulativen Entscheidungen (Richter 2018: 531f; Woyke 2021: 749f). Zu unterscheiden sind zunächst Formen der rechtlich verfassten und somit konventionellen Partizipation, darunter insbesondere die Teilnahme an Wahlen und direktdemokratischen Abstimmungen sowie die Mitwirkung in politischen Parteien. Seit den 1970er Jahren hat sich das demokratische Partizipationsrepertoire deutlich erweitert und umfasst zunehmend unkonventionelle, teils rechtlich unverfasste Partizipationsformen, die von legalen Aktivitäten wie der Teilnahme an Demonstrationen, Unterschriftensammlungen und öffentlicher Deliberation bis hin zu illegalen Aktivitäten wie zivilem Ungehorsam und politischer Gewalt reichen (Hoecker 2006: 9ff; Kaase 1992). Die neu entstehenden, innovativen Formen der Bürgerbeteiligung sind meist themen- und interessenbezogener, zeitlich begrenzter und weniger an parteipolitische Strukturen gebunden. Hervorzuheben sind webbasierte Angebote, welche die Teilhabe einer größeren Anzahl Menschen erlauben (Nanz/Fritsche 2012: 10f).

Der über die Teilnahme an Wahlen hinausgehenden politischen Partizipation kommt in der lebendigen repräsentativen Demokratie eine ergänzende und korrigierende Funktion zu. Partizipation trägt dazu bei, dass Bürger*innen öffentlich sichtbar werden, sie fördert die soziale und politische Integration sowie identitätsstiftende Zusammengehörigkeit und ermöglicht bürgerschaftliche Kontrolle über politische Repräsentant*innen (Gabriel 1988: 12; Richter 2018: 533f). Aus Perspektive der normativen Demokratietheorie trägt politische Partizipation darüber hinaus zur Herausbildung mündiger demokratischer Staatsbürger*innen bei. Die Ausübung politischer Teilhabe schult demokratische Kompetenzen, darunter das Verständnis für politische Prozesse, die Sensibilität gegenüber pluralen Interessen, Reflexionsfähigkeit, Urteilsvermögen und ein Verantwortungsbewusstsein für das (ökologische) Gemeinwesen (Gross 2017: 6; Hoecker 2006: 7; Richter 2018: 535f). Ein vielfältiges Partizipationsrepertoire stärkt somit die pluralistische Demokratie (Kaase 2010: 549). Hervorzuheben sind deliberative Beteiligungsverfahren, die auf dem Austausch von Argumenten sowie der Berücksichtigung divergierender Positionen beruhen und das Ziel verfolgen, eine gemeinschaftliche Willensbildung zu ermöglichen. Sie müssen nicht zwingend eine Entscheidungsbefugnis vorsehen, sondern können auch eine konsultative, entscheidungsvorbereitende Funktion haben.[1] Deliberative Verfahren erlauben den Einbezug des nicht zu unterschätzenden Wissens sowie der pluralen Interessen von Bürger*innen und können mögliche (umweltpolitische) Widerstände in der Bevölkerung frühzeitig aufdecken. Deliberative Verfahren verbessern somit die politische Entscheidungsgrundlage und die Akzeptanz der Bevölkerung, ermöglichen eine effektivere Politikgestaltung und können in komplexen, globalisierten Gesellschaftsordnungen der Entfremdung der Bürger*innen von der Politik entgegenwirken. Angesichts der Komplexität und Zielkonflikte im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit sind sie geeignet, qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern und die Implementation umweltpolitischer Entscheidungen zu verbessern (Böhm et al. 2022: 165f; Frieß 2022: 123f; Gross 2017; Nanz/Fritsche 2012: 9, 11f; Newig et al. 2011: 28-31; Remer 2020: 8f, 66-69; s. auch Habermas 1992).

In Deutschland kommen partizipative und dialogorientierte Verfahren in Ergänzung zur repräsentativ-demokratischen politischen Partizipation insbesondere auf der kommunalpolitischen Ebene zum Einsatz. Historische Vorläufer der kommunalen Bürgerbeteiligung reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Bürger*innen schätzen ihre politischen Einflusschancen und Kompetenzen auf der kommunalen Ebene als besonders hoch ein und fokussieren ihr konventionelles und unkonventionelles politisches Engagement überwiegend auf die Kommune. Umweltpolitische Probleme bilden diesbezüglich einen wichtigen Themenschwerpunkt. Aufgrund der Bürgernähe von kommunalpolitischen Institutionen, Akteur*innen und Sachfragen ist kommunalpolitische Partizipation in besonderem Maße dazu in der Lage, den Erwerb demokratischer Kompetenzen zu fördern, und bietet ein wichtiges Legitimationspotenzial für das politische System (Gabriel 1988: 3,10-16; Remer 2020: 11f).

2.2 Erfolgsbedingungen und Organisationsformate zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit in der kommunalpolitischen Bürgerbeteiligung

Damit kommunalpolitische Beteiligungsverfahren ihr demokratiestärkendes und nachhaltigkeitsförderndes Potenzial entfalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen berücksichtigt werden. Konflikte um Großprojekte sowie eine sich intensivierende Debatte um umfassendere kommunale Beteiligungsmöglichkeiten haben jedoch Defizite in der Beteiligungspraxis aufgedeckt (Bock 2017: 103f). Im Folgenden werden daher auf Basis einer Literaturanalyse Qualitätskriterien der kommunalpolitischen Bürgerbeteiligung herausgearbeitet. Dazu werden sowohl die von der Partizipationsforschung identifizierten allgemeinen Erfolgsbedingungen dargestellt als auch mit Blick auf die Fragestellung Besonderheiten ökologisch-nachhaltigkeitsfördernder Organisationformate hervorgehoben.

Grundstein einer gelingenden kommunalpolitischen Beteiligungspraxis sollte die Verankerung einer kommunalen Beteiligungskultur (1) in Leitlinien oder Grundsätzen darstellen, in denen Prozessabläufe, Zuständigkeiten und die Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse verbindlich geregelt werden. Dies ermöglicht Transparenz, Verlässlichkeit und Vertrauensbildung und beugt Konflikten und Widerständen vor. Die Kommunalverwaltung spielt dabei eine Schlüsselrolle, da sie Beteiligungsprozesse im Auftrag der Politik konzipiert und organisiert. Ihre internen Strukturen und Strategien sollten somit einen zentralen Gegenstand der Leitlinien darstellen (Bock 2017: 113f; Sippel 2017: 92f). Diesbezüglich ist insbesondere die Einrichtung einer administrativen Infrastruktur beispielsweise in Form von Beteiligungsbüros oder Ombudsstellen zu nennen, welche die Bevölkerung bei der Wahrnehmung partizipativer Angebote unterstützt. Eine solche beteiligungsorientierte Infrastruktur sollte geeignete Rahmenbedingungen schaffen, um alle Bürger*innen und insbesondere beteiligungsschwache Bevölkerungsgruppen zur Interessenartikulation und Teilnahme an Beteiligungsprozessen zu befähigen (NBB 2013: 7; Sippel 2017: 101). Im Hinblick auf (ökologische) Nachhaltigkeit kann die Verknüpfung der Beteiligungskultur mit einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie zielführend sein, um die Beteiligungsverfahren und -ergebnisse dem übergeordneten Leitbild der Nachhaltigkeit zu unterstellen. Zentraler Baustein einer ökologisch nachhaltigen Beteiligungskultur ist der „sorgsame Umgang mit knappen Ressourcen sowohl im Verfahren als auch bei Lösungsvorschlägen“ (Knipp et al. 2020: 20, 28).

Als weiteres Qualitätskriterium kommunalpolitischer Partizipation ist die repräsentative Zusammensetzung der Teilnehmenden (2) von zentraler Bedeutung, um einen pluralen Meinungsaustausch als Grundlage für die gesellschaftliche Akzeptanz politischer Entscheidungen und für das demokratische Ideal der Gleichheit zu ermöglichen (Friesecke 2017: 117; Frieß 2022: 118; Gabriel 1988: 16; Gabriel/Kersting 2014: 47; Nanz/Fritsche 2012: 11). Beteiligungsverfahren, die auf dem Prinzip der Selbstselektion beruhen, sind tendenziell wenig repräsentativ. Bildungsnahe Mittelschichtangehörige, mittlere Altersgruppen, Männer und über zeitliche Flexibilität verfügende Gruppen (z.B. Senior*innen) drohen zu dominieren. Es beteiligen sich nicht zwangsläufig die am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen. Sozio-ökonomisch benachteiligte und artikulationsschwache Bevölkerungsgruppen bleiben unterrepräsentiert und laufen Gefahr, durch eine Intensivierung der kommunalpolitischen Partizipation zusätzlich benachteiligt zu werden (Bock 2017: 114f; Friesecke 2017: 119f; Nanz/Fritsche 2012: 26-29; Sippel 2017: 100). Insbesondere bei selbtselektiven Beteiligungsverfahren sind somit eine frühzeitige Information und Öffentlichkeitsarbeit sowie ein kontinuierlicher Kommunikationsprozess zentral, die einer angemessenen Finanzierung bedürfen. Auch sollten vielfältige Beteiligungsmethoden, aufsuchende Beteiligungsformen mit lokaler Präsenz und angepasste Formen der Ansprache eingesetzt werden, um verschiedene Zielgruppen zu erreichen und einen niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten (Bock 2017: 114f; Knipp et al. 2020: 29, 58f; Nanz/Fritsche 2012: 26-29; NBB 2013: 5ff; Sippel 2017: 98). Während des deliberativen Prozesses kann zudem die Moderation eine diskursive Chancengleichheit der Beteiligten unterstützen (Böhm et al. 2022: 166; Friesecke 2017: 126; Frieß 2022: 122; Newig et al. 2011: 39).

Die Auswahl der Teilnehmenden durch Zufallsstichproben sowie die gezielte Auswahl und Nachrekrutierung ermöglichen eine größere demographische Repräsentativität der Teilnehmenden und sind somit demokratisch wünschenswert (Friesecke 2017: 122f; Nanz/Fritsche 2012: 27f). Eine Sonderform der gezielten Auswahl stellt die Anwaltsplanung dar, bei der die Interessen von der Beteiligung ausgeschlossener Personengruppen von Stellvertreter*innen („Anwält*innen“) vertreten werden (Nanz/Fritsche 2012: 28). Zentraler Gesichtspunkt einer ökologisch nachhaltigen Politik ist die angemessene Berücksichtigung der Interessen junger und künftiger Generationen, welche von den Auswirkungen gegenwärtiger politischer Entscheidungen betroffen sind, ohne an der heutigen Entscheidungsfindung mitwirken zu können. In der Folge sind politische Entscheidungen meist von einer Gegenwartslastigkeit geprägt (Caney 2019; Gross 2017: 3). Zur intergenerationell gerechten Politikgestaltung können Kommunen Beauftragte bestellen, welche die Interessen junger und künftiger Generationen in Beteiligungsverfahren vertreten (BMFSFJ 2010: 29; Hara et al. 2017: 1607). Diese Form der Anwaltsplanung ermöglicht nachhaltigere Beteiligungsergebnissen, da Stellvertreter*innen bestrebt sind, die Interessen ihrer „Mandant*innen“ bestmöglich zu vertreten (Nanz/Fritsche 2012: 28; Hara et al. 2017). Darüber hinaus kann auch die unmittelbare Beteiligung von jungen Menschen einer intergenerationell gerechten, ökologisch nachhaltigen Politikgestaltung zuträglich sein (Ursin et al. 2021: 9, 13).

Die Einbettung der Beteiligungsverfahren in das politisch-administrative System (3) ist ausschlaggebend dafür, inwiefern Ergebnisse der Beteiligung in den politischen Entscheidungsprozess einbezogen werden können (Nanz/Fritsche 2012: 31f). Diesbezüglich ist die Verknüpfung von repräsentativer und partizipativer Demokratie zu klären. In der Regel bieten deliberative Beteiligungsprozesse „keinen Ersatz für demokratische Entscheidungsprozesse, sondern dienen der qualifizierten Entscheidungsvorbereitung“ (Bock 2017: 114). Um einen wirksamen politischen Input zu liefern, müssen Beteiligungsverfahren und -ergebnisse aus Sicht von Entscheidungsträger*innen als relevant und vorteilhaft wahrgenommen werden. Zudem müssen Bürger*innen darauf vertrauen können, dass sich ihr Engagement lohnt, zumal partizipative Verfahren auf ihre freiwillige und unentgeltliche Mitwirkung angewiesen sind. Um eine demokratie- und nachhaltigkeitsfördernde Wirkung zu entfalten, darf Partizipation nicht im Sinne reiner Symbolpolitik zur Legitimation feststehender Entscheidungen instrumentalisiert werden; dies würde anstelle einer Akzeptanzsteigerung zu wenig wünschenswerter Frustration bezüglich des politischen Systems führen. Ein realer Entscheidungs- und Handlungsspielraum muss bestehen und die Einflussmöglichkeiten der Teilnehmenden müssen von Beginn an verbindlich festliegen und transparent kommuniziert werden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren stellt zudem die regelmäßige Kommunikation zum Umsetzungstand der Beteiligungsergebnisse gegenüber der Bürgerschaft ein partizipatives Qualitätskriterium dar (Gabriel 1988: 10; Gross 2017: 7; Knipp et al. 2020: 29; Nanz/Fritsche 2012: 12f, 31-35; NBB 2013: 4; Remer 2020: 9; Ursin et al. 2021: 14).

Als weiteres Qualitätsmerkmal sollten partizipative Verfahren allen Beteiligten Gelegenheiten für Lernprozesse und Evaluation (4) bieten. In deliberativen Verfahren kann neben demokratischen und partizipativen Fähigkeiten auch (nachhaltigkeitsrelevantes) Fachwissen erworben werden (Bock 2017: 115; Gross 2017: 4; Nanz/Fritsche 2012: 31; Newig et al. 2011: 39f). Gelegenheiten zur Dokumentation, Reflexion und Evaluation sollten vorgesehen werden, um den Beteiligungsprozess optimieren und aus Erfahrungen lernen zu können (NBB 2013: 7). In diesem Sinne kann eine evaluative Nachhaltigkeitsbewertung Aufschluss darüber geben, inwiefern die Beteiligungsverfahren und -ergebnisse dem Leitbild der Nachhaltigkeit entsprechen (Knipp et al. 2020: 21). Auch im Umgang mit komplexen Entscheidungssituationen ist ein mehrstufiges Vorgehen vorteilhaft, um durch Reflexion und Evaluation Möglichkeiten zur Problematisierung nicht-nachhaltiger Handlungsroutinen und Entscheidungen zu bieten. Im deliberativen Prozess sollten für- und widersprechende Argumente eingeholt sowie Zwischenergebnisse formuliert und bewertet werden, um fehlende Informationen gezielt nacherheben zu können. Ein solches Vorgehen schafft die nötigen Voraussetzungen zu vernetztem, intergenerationellem und diversitätssensiblem Denken in komplexen Entscheidungssituationen (Böhm et al. 2022: 156f; Newig et al. 2011: 37).

2.3        Methodisches Vorgehen

Zur Beantwortung der Fragestellung bietet sich ein qualitatives Studiendesign an. Dazu wurde eine Literaturrecherche[2] zu den allgemeinen und ökologisch-nachhaltigkeitsrelevanten Erfolgsbedingungen der kommunalpolitischen Bürgerbeteiligung durchgeführt, um einen Analyserahmen in Orientierung am aktuellen Stand der Partizipationsforschung (Kap. 2.2) zu entwerfen. Auf Basis des aufbereiteten Forschungsstands wurde anschließend ein Leitfaden für Experteninterviews entworfen (Gläser/Laudel 2016), der dreizehn offene Fragen umfasst (Anh. 1). Die Fragen wurden in die vier deduktiv entwickelten Kategorien (1) Beteiligungskultur, (2) Teilnehmende, (3) Einbettung in das politisch-administrative System und (4) Evaluation untergliedert. Anschließend wurden zur Datenerhebung vier leitfadengestützte Experteninterviews mit beteiligungsrelevanten administrativen Stakeholdern der Stadt Aachen geführt, welche digital aufgezeichnet und vollständig transkribiert wurden. Es erfolgte eine qualitative inhaltsanalytische Auswertung der Daten (Mayring 2014), in deren Rahmen die in den analysierten Dokumenten enthaltenen Informationen den Leitfadenkategorien zugeordnet wurden. Die Analyseergebnisse werden in Kapitel 4 in Form einer narrativen Zusammenfassung aufbereitet. Zuvor werden im Folgenden (Kap. 3) mit dem Bürgerforum und Bürger*innentreff die Analysegegenstände der Arbeit vorgestellt.

3 Bürgerbeteiligungs- und -dialogformen in der Stadt Aachen

Das Bürgerforum ist ein Ausschuss des Rats der Stadt Aachen, der mit der Behandlung von Bürgeranträgen befasst ist. Gemäß §24 Gemeindeordnung NRW gewähren Bürgeranträge allen Interessierten die Möglichkeit, schriftliche Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten einzubringen, die in die Zuständigkeit des Rates oder der Bezirksvertretungen der Stadt Aachen fallen. Antragsberechtigt sind auch Nichteinwohner*innen, Minderjährige, Mandatsträger*innen oder Vereine. Die stimmberechtigten Mitglieder des Bürgerforums bestehen aus zehn vom Stadtrat entsandten Ratsmitgliedern und sieben sachkundigen Bürger*innen. Hinzu kommen zwei beratende Mitglieder des Senioren- und Integrationsrats. Nach der Antragseinreichung wird zunächst die zuständige Fachverwaltung beteiligt, bevor der Bürgerantrag im Bürgerforum öffentlich beraten wird. Während der Sitzung erhalten Antragstellende Gelegenheit zur Präsentation ihres Anliegens, in deren Anschluss neben Stellungnahmen der Politik und Verwaltung eine Diskussion zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung und somit ein deliberativer Meinungsaustausch als Grundlage für die Beschlussfassung gewünscht ist (Raschke 2022: 261f; Stadt Aachen 2022b). Die Sitzungen des Bürgerforums finden mehrmals jährlich zu verschiedenen Bürgeranträgen statt, sodass es sich um ein thematisch punktuelles Beteiligungsangebot handelt (Stadt Aachen 2023a). Die inneren Angelegenheiten des Bürgerforums sind in einer Geschäftsordnung verbindlich festgeschrieben (GO Bürgerforum), das Bürgerforum stellt folglich ein rechtlich verfasstes und somit institutionalisiertes, konventionelles Beteiligungsverfahren dar. Da §24 Gemeindeordnung NRW keine Vorgaben zur deliberativen Ausgestaltung macht, ist die als deutschlandweit einzigartig beschriebene Umsetzung durch die Stadt Aachen in Form des Bürgerforums dennoch als innovativ einzustufen (E2 Anh. 2b: 2). Das Bürgerforum kann über die Beratung von Bürgeranträgen hinaus von der Verwaltung zur Information über städtische Vorhaben genutzt werden. Zu Beginn der Sitzungen richtet das Bürgerforum eine Einwohnerfragestunden aus (§1 GO Bürgerforum). Bei diesen informativen Verfahren erfolgt keine substanzielle Mitwirkung oder Deliberation der Bürgerschaft, sodass sie nicht zu den genuin partizipativen Verfahren zu zählen sind (Bauer/Ha­jasch 2017: 22; Gabriel 1988: 8; Nanz/Fritsche 2012: 29).

Das OecherLab kann hingegen als vielseitig genutzter Innovationsraum für die Zukunftsgestaltung der Stadt Aachen beschrieben werden, in dem Bürger*innen, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung gemeinsame Ideen zur Umsetzung einer „Smart City-Strategie“ entwickeln und umsetzen (AZ/AN 2021; OecherLab o.J.). Neben Themenabenden, Ausstellungen und Bürgerwerkstätten beherbergt das OecherLab den „Bürger*innentreff“ der Stadt Aachen. Dieser soll den Bürger*innen eine Anlaufstelle in der Innenstadt bieten, um mit zentralen Akteur*innen aus Politik und Verwaltung in den offenen Dialog zu treten sowie Ideen und Anregungen einzubringen, die in die Politikgestaltung einbezogen werden können. Dazu veranstalten die Oberbürgermeisterin und der Fachbereich „Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung“ in regelmäßigen Abständen offene Gesprächsrunden in den Räumlichkeiten des OecherLabs. Dabei sind sowohl Einzel- und Gruppengespräche als auch deliberative Diskussionsrunden mit Vertreter*innen divergierender Positionen möglich (E3 Anh. 2c: 3; Hinrichs 2021; Stadt Aachen 2021; 2022a). Der Bürger*innentreff stellt somit ein innovatives, unkonventionelles Beteiligungsformat dar, das rechtlich unverfasst ist. Es weist als abgrenzbares, verstetigtes Beteiligungsverfahren eine schwache Form der Institutionalisierung auf (s. z.B. Fuhrmann/Brunn 2016: 73; Remer 2020: 72).

Mit dem Bürgerforum und dem Bürger*innentreff im OecherLab werden im Folgenden zwei kommunalpolitische Beteiligungsverfahren analysiert, die durch ihr deliberatives Vorgehen ein der Komplexität ökologischer Nachhaltigkeit angemessenes Beteiligungsformat erwarten lassen. Dazu wurde ein rechtlich verfasstes, konventionelles sowie ein rechtlich unverfasstes, unkonventionelles Beteiligungsformat ausgewählt, die beide durch ihre innovative Ausgestaltung Alleinstellungsmerkmale der Stadt Aachen sind. Die Stadt Aachen bietet darüber hinaus weitere Beteiligungsmöglichkeiten. Zu nennen sind insbesondere (1) Einwohneranträge, mittels derer Bürger*innen dem Rat Themen zur Beratung und Entscheidung vorlegen können, wozu 8.000 Mitzeichnende nötig sind, sowie (2) Bürgerbegehren, welche ein bürgerschaftliches Initiativrecht analog zum Einwohnerantrag vorsehen, jedoch bei negativem Ratsentscheid zu einem Bürgerentscheid führen (Stadt Aachen 2022c). Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide stellen klassische direktdemokratische Beteiligungsverfahren dar, welche bundesweite Anwendung finden (Bauer/Hajasch 2017: 20ff; Lübking 2017: 39-42). Als weiteres projektorientiertes Beteiligungsverfahren (3) ist die Bauleitplanung zu nennen, welche jedoch primär als informatives Verfahren einzuordnen ist (Gabriel 1988: 8; Sippel 2017: 87f; Stadt Aachen 2022c). Da informative Verfahren nicht unter den instrumentellen Partizipationsbegriff Kaases (1992: 339f) fallen und die deliberative Ausgestaltung bei informativen und direktdemokratischen Beteiligungsverfahren nicht im Fokus steht (Nanz/Fritsche 2012: 8, 13; Remer 2020: 67), werden sie im Folgenden nicht berücksichtigt. Verwiesen sei zudem auf den Ratsbeschluss vom März 2022 zur Einrichtung eines Bürger*innenrats, in dessen Rahmen bis zu zwei Mal jährlich 56 per Losverfahren ausgewählte Bürger*innen in repräsentativer Zusammensetzung kommunalpolitische Themen beraten und Gutachten mit Handlungsempfehlung erarbeiten werden (Stadt Aachen 2022e). Da sich dieses Verfahren noch im Aufbau befindet, kann es im Rahmen der nachfolgenden Analyse ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

4 Anwendung nachhaltigkeitsfördernder Organisationsformate im Bürgerforum und Bürger*innentreff der Stadt Aachen

Im Folgenden wird analysiert, inwiefern die in der Literatur identifizierten allgemeinen Erfolgsbedingungen kommunalpolitischer Bürgerbeteiligung sowie die Organisationsformate zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit im Bürgerforum und Bürger*innentreff Anwendung durch die Kommunalverwaltung und -politik der Stadt Aachen finden. Die Analyse wird strukturiert durch die vier deduktiv entwickelten Kategorien (1) Beteiligungskultur, (2) Teilnehmende, (3) Einbettung in das politisch administrative System sowie (4) Evaluation.

4.1 Kommunale Beteiligungskultur

Die verbindliche Verankerung einer kommunalen Beteiligungskultur in Leitlinien oder Grundsätzen stellt ein wesentliches Qualitätsmerkmal kommunalpolitischer Bürgerbeteiligung dar. Leitlinien schaffen Transparenz und Verlässlichkeit und bieten die Möglichkeit einer Verknüpfung mit (ökologischen) Nachhaltigkeitszielen (s. Kap. 2.2). Die Stadt Aachen beabsichtigt die Erarbeitung einer gesamtstädtischen Partizipationsrichtline, konnte dies jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen bislang nicht umsetzen (E1 Anh. 2a: 5). Lediglich das Beteiligungskonzept des Bürgerforums ist in Form einer Geschäftsordnung verbindlich festgeschrieben, welche auch grundlegende Aufgaben der Geschäftsstelle des Bürgerforums regelt, darunter insbesondere die Kommunikation mit den Antragstellenden (§10 GO Bürgerforum). Darüber hinaus nimmt die Geschäftsstelle jedoch zahlreiche weitere, teils informelle Aufgaben wahr, insbesondere die Beratung der Bürger*innen bei der Auswahl des geeigneten städtischen Beteiligungsformats, die Unterstützung bei der Antragsstellung und Vorbereitung der Präsentation im Bürgerforum sowie die Vernetzung der Bürger*innen mit Politik und Presse. Hierbei strebt die Geschäftsstelle die Berücksichtigung partizipativer Chancengleichheit an, indem Anfragen aus beteiligungsschwachen Bevölkerungsgruppen besondere Unterstützung erhalten (E1 Anh. 2a: 3f; E2 Anh. 2b: 1, 3-6; E4 Anh. 2d: 2f):

„Es ist schon so, dass der Geschäftsführer dann auch zum Telefonhörer greift und als Lotse einen durch den Prozess navigiert. Berät, wie bereitet man das auf, wie kann die PowerPoint aussehen. Ein bisschen Sorgen auch nimmt, was öffentliche Vorstellung angeht. […] Und da haben wir einen super Geschäftsführer, der es schafft, da auch Ruhe reinzubringen. Zu vermitteln: ‚Ich bin an Ihrer Seite, machen Sie sich keine Sorgen‘. Also, so versuchen wir das einzufangen.“ (E1 Anh. 2a: 3)

Die Rolle der Geschäftsstelle kommt somit der eines gesamtstädtischen Beteiligungsbüros nahe, das die Bürger*innen bei der Wahrnehmung der Beteiligungsangebote über das Bürgerforum hinaus umfassend unterstützt, und übersteigt die in der Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben. Die Geschäftsordnung beinhaltet zudem keine Verknüpfung mit (ökologischen) Nachhaltigkeitszielen, zumal eine thematische Offenheit für die Anliegen der Bürger*innen vorgesehen ist (E3 Anh. 2c: 1; E4 Anh. 2d: 6f, 11). Jedoch unterliegen die kommunalpolitischen Beteiligungsergebnisse sowie die nachgeordneten Entscheidungen dem Integrierten Klimaschutzkonzept und sind somit der Berücksichtigung dieses spezifischen Aspekts der ökologischen Nachhaltigkeit verpflichtet (E1 Anh. 2a: 13; IKSK 2020). Der sorgsame Umgang mit anderen natürlichen Ressourcen wird dadurch nicht abgedeckt. Berichtet wird jedoch von einer zunehmenden, überwiegend impliziten Thematisierung ökologischer Nachhaltigkeit im Bürgerforum und Bürger*innentreff insbesondere im Rahmen von Anliegen zur Mobilität und Stadtbegrünung, die häufig von jüngeren Generationen eingebracht werden. Zudem haben Politik und Verwaltung gemäß §3 GO Bürgerforum die Möglichkeit, Tagesordnungspunkte zu benennen und somit das Bürgerforum als Instrument zur Förderung der (ökologischen) Nachhaltigkeit zu nutzen. Die Benennung der zuständigen, neu eingerichteten Verwaltungseinheit „Stadt der Zukunft und Bürger*innendialog“ lässt diesbezüglich eine Offenheit gegenüber zukunfts- und somit nachhaltigkeitsrelevanten Themen erwarten (E1 Anh. 2a: 1, 6, 13; E2 Anh. 2b: 13ff; E3 Anh. 2c: 7; E4 Anh. 2d: 6).

4.2  Teilnehmende

Hinsichtlich der Auswahl der Teilnehmenden stellen das Bürgerforum und der Bürger*innentreff selbstselektive Beteiligungsformate dar, bei denen sich die Bürger*innen eigeninitiativ für eine Teilnahme entscheiden (E1 Anh. 2a: 4; E4 Anh. 2d: 2). In der Folge wird von einer nicht-repräsentativen Zusammensetzung der Teilnehmenden des Bürgerforums berichtet. Es beteiligen sich überproportional häufig Männer sowie Menschen mittleren Alters aus bildungsnahen und wirtschaftlich privilegierten Schichten. Die Antragstellung wird zudem häufig von Bürgerinitiativen getragen, die eine aggregierende und vermittelnde Funktion zwischen Bürgerschaft und Kommune wahrnehmen und meist aus bildungsnahen Bevölkerungsschichten stammen. Junge Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen aus sozial benachteiligten Schichten sind im Bürgerforum hingegen unterrepräsentiert, was auf den geringen Bekanntheitsgrad des Gremiums zurückgeführt wird (E1 Anh. 2a: 3, 6; E2 Anh. 2b: 1, 6; E4 Anh. 2d: 3f; Genzsch et al. 2022: 448ff). Die Zusammensetzung der Teilnehmenden des Bürger*innentreffs wird hingegen hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungsstand und Migrationshintergrund als heterogener beschrieben, was mit der Offenheit und somit niedrigschwelligen Zugänglichkeit sowie dem geschützten Rahmen des persönlichen Gesprächs in Verbindung gebracht wird (E1 Anh. 2a: 2f; E3 Anh. 2c: 4f).

Bei selbstselektiven Beteiligungsverfahren ist die frühzeitige und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung (s. Kap. 2.2). Die Stadt Aachen hat dazu analog zum gleichnamigen Fachbereich auf ihrer Webseite den Menüpunkt „Stadt der Zukunft und Bürger*innendialog“ eingerichtet, der über alle Beteiligungsangebote informiert (Stadt Aachen 2022e). Auf dieser Seite sowie in Pressemitteilungen werden mit zeitlichem Vorlauf von wenigen Tagen bis Wochen auch die aktuellen Termine des Bürger*innentreffs und Bürgerforums bekanntgegeben. Im Falle des Bürgerforums ist diese Kurzfristigkeit auf die zeitliche Taktung der Verwaltungsabläufe zurückzuführen, die nach der Antragsstellung und Stellungnahme der Verwaltung eine Ladungsfrist von 14 Tagen vorsieht (E1 Anh. 2a: 6; E2 Anh. 2b: 2f; E4 Anh. 2d: 3; Stadt Aachen 2023b). Hinsichtlich des Veranstaltungsortes stellt das Bürgerforum ein aufsuchendes Beteiligungsformat dar, da die Sitzungen in räumlicher Nähe zum wesentlichen Beratungspunkt stattfinden. Die Quartiersbewohner*innen werden durch klassische Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit wie Plakate und Wurfsendungen auf die anstehende Sitzung des Bürgerforums aufmerksam gemacht (E1 Anh. 2a: 2ff; E2 Anh. 2b: 2f; E4 Anh. 2d: 3ff). Der Bürger*innentreff zeichnet sich durch die Unterbringung im OecherLab in zentraler Innenstadtlage ebenfalls durch niedrigschwellige Erreichbarkeit aus. Die Räumlichkeiten des OecherLabs werden zudem für Außenwerbung zu den Dialogangeboten des Bürger*innentreffs genutzt, die auch über die Social Media Kanäle der Stadt und der Oberbürgermeisterin angekündigt werden (E3 Anh. 2c: 3f, 6). Um eine umfassendere Öffentlichkeitsarbeit einschließlich einer gezielten Ansprache beteiligungsschwacher Gruppen zu realisieren, fehlt es jedoch an personellen bzw. finanziellen Ressourcen (E2 Anh. 2b: 6f; E3 Anh. 2c: 6, 15; E4 Anh. 2d: 4f). Das Marketingbudget des Fachbereichs „Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung“ wird im Vergleich zu anderen Kommunen dennoch als überdurchschnittlich hoch beschrieben (E1 Anh. 2a: 7).

Während der partizipativen Veranstaltung spielt die Moderation eine zentrale Rolle zur Herstellung diskursiver Chancengleichheit (s. Kap. 2.2). Im Bürgerforum obliegt diese gemäß §6 GO Bürgerforum dem Ausschussvorsitzenden. Nach der Präsentation der Antragstellenden und der Stellungnahme der Verwaltung und politischen Fraktionen ist ein Diskurs „auf Augenhöhe“ vorgesehen, bei dem auch die anwesenden Bürger*innen gleichberechtigt mit Politik und Verwaltung in der Reihenfolge der Wortmeldungen Redebeiträge einbringen können. Um einen inklusiven Meinungsaustausch zu gewährleisten, wird die Redeliste möglichst erst geschlossen, wenn kein Gesprächswunsch mehr besteht (E1 Anh. 2a: 8; E2 Anh. 2b: 8f; E4 Anh. 2d: 8). Im Bürger*innentreff spielt Moderation hingegen aufgrund des dialogbasierten Austauschformats eine untergeordnete Rolle. Hier besteht die Herausforderung für die beteiligten städtischen Akteur*innen darin, im persönlichen Gespräch ein dem Gegenüber angepasstes Sprachniveau zu wählen sowie Vertrauen und Gelassenheit zu vermitteln (E1 Anh. 2a: 4f, 8; E3 Anh. 2c: 8):

„Da passiert halt einfach auch sehr viel durch die offene Art unserer Oberbürgermeisterin oder halt auch die offene und wertschätzende Art von vielen der Kollegen, die dann vor Ort sind und für Gespräche zur Verfügung stehen. Sodass wir da versuchen, einfach Leuten auch die Ängste zu nehmen, oder auf die entsprechenden Barrieren eingehen und Rücksicht nehmen.“ (E3 Anh. 2c: 9)

Zentraler Gesichtspunkt einer (ökologisch) nachhaltigen Politikgestaltung ist darüber hinaus die angemessene Berücksichtigung der Interessen junger und künftiger Generationen, beispielsweise durch die Benennung von Beauftragten im Sinne der Anwaltsplanung oder durch eine unmittelbare Partizipation von jungen Menschen an den Beteiligungsverfahren (s. Kap. 2.2). Sowohl im Bürgerforum als auch im Bürger*innentreff ist die unmittelbare Beteiligung von Minderjährigen möglich und seitens Politik und Verwaltung ausdrücklich erwünscht, dennoch wird insbesondere im Bürgerforum von einer geringen Beteiligungsquote dieser Bevölkerungsgruppe berichtet (E1 Anh. 2a: 6; E2 Anh. 2b: 7f; Stadt Aachen 2022b). Ein möglicher Grund ist das Fehlen einer zielgruppengeeigneten Ansprache, beispielsweise über Schulklassen (E2 Anh. 2b: 6). Augenfällig ist zudem, dass im Bürgerforum die Repräsentation der Interessen von Senior*innen und Menschen mit Migrationshintergrund über beratende Mitglieder des Seniorenrats und Integrationsrats erfolgt, während die Stadt für die Repräsentation der Interessen junger und künftiger Generationen weder ein vergleichbares Gremium noch alternative Instrumente der Anwaltsplanung vorsieht.

4.3  Einbettung in das politisch-administrative System

Ein weiteres Qualitätskriterium kommunalpolitischer Bürgerbeteiligung ist die angemessene Einbettung von Beteiligungsverfahren und -ergebnissen in das politisch-administrative System, welche transparent kommuniziert werden sollte (s. Kap. 2.2). Das Bürgerforum ist gemäß §9 Abs. 3 GO Bürgerforum berechtigt, in seinen Beschlüssen Empfehlungen an den Stadtrat, die Bezirksvertretungen, die Fachausschüsse oder die Oberbürgermeisterin auszusprechen (Stadt Aachen 2022b). Es handelt sich somit um ein entscheidungsvorbereitendes Beteiligungsverfahren (E2 Anh. 2b: 10). Durch die Festschreibung in der Geschäftsordnung des Bürgerforums sind die Einflussmöglichkeiten der Teilnehmenden verbindlich und transparent geregelt. Mit Nanz/Fritsche (2012: 29-35) ist dem Bürgerforum somit eine konsultative Funktion zuzuschreiben. Über die Initiierung politischer Debatten hinaus kann es zur Integration von Beteiligungsergebnissen in den politischen Prozess genutzt werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der deliberative Austausch pluraler Interessen und Argumente mit dem Ziel einer kollektiven Willensbildung. Im Gegensatz dazu ist die Einbettung des Bürger*innentreffs in das politisch-administrative System durch den geringeren Institutionalisierungsgrad deutlich flexibler und somit intransparenter gestaltet. Die Rolle der Beteiligungsergebnisse im weiteren politischen Prozess ist von deren Tragweite abhängig. Während konkrete Anliegen mit der Möglichkeit einer kurz- bis mittelfristigen Umsetzbarkeit zeitnah an die zuständigen Fachdienststellen weitergeleitet werden können, dienen Beteiligungsergebnisse mit größerer Komplexität und längeren Umsetzungshorizonten vorranging als Impulse für eine spätere Politikgestaltung. Die beteiligten städtischen Akteur*innen sind jedoch während des Gesprächs sowie im Nachgang um eine transparente Kommunikation der (begrenzten) Berücksichtigungsmöglichkeiten bemüht (E1 Anh. 2a: 9; E3 Anh. 2c: 9, 11). Der Bürger*innentreff ist somit als punktuelle politische Ideensammlung einzustufen, welche öffentliche Debatten initiieren, politischen Handlungsdruck ausüben und ein Gemeinschaftsgefühl stiften kann (s. auch Nanz/Fritsche 2012: 29-35). Der Bürger*innentreff stellt ein deliberatives Beteiligungsangebot mit begrenztem und weniger transparentem Einfluss auf die Politikgestaltung dar, das den Bürger*innen primär die Möglichkeit zu Interessenartikulation und dialogorientiertem Meinungsaustausch bietet.

Um einen wirksamen politischen Input liefern zu können, müssen die Beteiligungsverfahren und -ergebnisse von Politik und Verwaltung als relevant und vorteilhaft wahrgenommen werden (s. Kap. 2.2). Ihr Stellenwert für die Aachener Kommunalpolitik wird – auch vor dem Hintergrund von Politikverdrossenheit und Parteienerosion – fraktionsübergreifend als hoch beschrieben. Diesbezüglich wird auf die Präsenz des Themas „Bürger*innendialog“ während der vergangenen Kommunalwahl sowie auf die frühzeitige Vergabe des Ausschussvorsitzes für das Bürgerforum nach der Wahl verwiesen. Auch die hochrangige Besetzung des Bürgerforums mit Bürgermeister*innen, Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie die regelmäßige Teilnahme der Oberbürgermeisterin als Dezernentin des Fachbereichs „Bürger*innendialog“ unterstreicht die politische Relevanz des Ausschusses (E1 Anh. 2a: 10; E2 Anh. 2b: 11; E3 Anh. 2c: 11). Diese Besetzung verleiht den konsultativen Beschlüssen des Bürgerforums in Politik und Verwaltung zusätzliches Gewicht:

„Die Oberbürgermeisterin […] nimmt selbst an diesen Sitzungen teil. […] Und das finde ich eine riesige Aufwertung und Wertschätzung. Und, wenn die Oberbürgermeisterin da Stellung zu bezogen hat, dann hat das Gewicht in den anderen Ausschüssen. Und in der Verwaltung sowieso. Das merken wir schon ganz deutlich.“ (E2 Anh. 2b: 11)

Angesichts der konsultativen bzw. impulsgebenden Funktion von Bürgerforum und Bürger*innentreff sind Politik und Verwaltung jedoch nicht an die Umsetzung der partizipativen Beschlüsse und Eingaben gebunden (E1 Anh. 2a: 9; E3 Anh. 2c: 10). Dennoch wird hinsichtlich des Bürgerforums von einer hohen Umsetzungsquote der Beschlüsse berichtet, so fußt beispielsweise die Einrichtung des Bürger*innenrats auf einem Bürgerforumsantrag. Diese Wirkmächtigkeit des Bürgerforums wird neben der hochrangigen politischen Besetzung auch auf das deliberative Partizipationsformat zurückgeführt (E2 Anh. 2b: 10f; E4 Anh. 2d: 2, 8f). In der Kommunalverwaltung gilt das Bürgerforum zudem aufgrund seiner größeren Reichweite als effizienter im Vergleich zum Bürger*innentreff, der bei geringerer Reichweite als recherche- und personalintensiver wahrgenommen wird (E1 Anh. 2a: 11). Hinsichtlich der Kommunikation über den Umsetzungsstand der Beteiligungsergebnisse sieht die Geschäftsordnung des Bürgerforums eine regelmäßige Kommunikation mit den Antragstellenden in Form von Mitteilungen über den Beschluss, über weiterführende Beratungstermine sowie über die Entscheidung der zuständigen städtischen Stelle vor (§10 GO Bürgerforum). Aufgrund der hohen Personalintensität kann jedoch die Berichterstattung über weitere Folgeschritte zum Bürgerforum, ebenso wie die nachträgliche Kommunikation und Information der Beteiligten des Bürger*innentreffs nicht vollumfänglich gewährleistet werden. Eine Information der Öffentlichkeit über den Umsetzungsstand der Beteiligungsergebnisse erfolgt in keinem Verfahren (E1 Anh. 2a: 11f; E2 Anh. 2b: 11f; E3 Anh. 2c: 12f).

4.4  Evaluation

Die Schaffung von Gelegenheiten zu Evaluation und Lernprozessen stellt ein weiteres Qualitätskriterium kommunalpolitischer Bürgerbeteiligung dar (s. Kap. 2.2). Mehrstufige Entscheidungsprozesse sind dabei geeignet, der Komplexität und den Zielkonflikten der (ökologischen) Nachhaltigkeit gerecht zu werden, welche sich auch in den deliberativen Auseinandersetzungen im Bürgerforum und Bürger*innentreff widerspiegeln (E1 Anh. 2a: 13; E2 Anh. 2b: 14f). Beide Beteiligungsverfahren stehen am Beginn des mehrschrittigen politisch-administrativen Entscheidungsprozesses (E1 Anh. 2a: 10f; E3 Anh. 2c: 2). Im deliberativen Austausch ist es möglich, den beteiligten Bürger*innen demokratische Verfahrensabläufe, Zuständigkeiten im politischen Mehrebenensystem sowie die einhergehende Prozesskomplexität zu vermitteln. Gleichzeitig bietet der Austausch für Politik und Verwaltung Gelegenheit zum Aufbau einer bürgernahen Wissensbasis. Von den beteiligten Verwaltungsmitarbeitenden wird zudem eine interne Prozessoptimierung angestrebt (E1 Anh. 2a: 10; E2 Anh. 2b: 12; E3 Anh. 2c: 2, 9, 11f; E4 Anh. 2d: 9f). Darüber hinaus kann die Mehrstufigkeit der Entscheidungsfindung von den beteiligten politischen und administrativen Akteur*innen genutzt werden, um – beispielsweise in den anschließenden Beratungen der Fachausschüsse – nachhaltigkeitsrelevante Aspekte zu reflektieren und in die Entscheidungsfindung einzuspeisen sowie eine politische Abwägung im Falle von Zielkonflikten vorzunehmen (E1 Anh. 2a: 13f; E2 Anh. 2b: 13ff; E3 Anh. 2c: 14; E4 Anh. 2d: 11). Die Bürger*innen bleiben jedoch von der Reflexion des Beratungsgegenstands über die einmalige Beteiligung zum Prozessbeginn hinaus ausgeschlossen. Eine systematische Evaluation der Beteiligungsverfahren und -ergebnisse des Bürgerforums und Bürger*innentreffs, beispielsweise hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit, ist zudem nicht vorgesehen (E1 Anh. 2a: 13; E3 Anh. 2c: 13).

4.5  Zusammenführung der Ergebnisse und Ausblick

In der vorangegangenen Analyse der institutionalisierten Bürgerbeteiligung in der Stadt Aachen konnten das Bürgerforum und der Bürger*innentreff als innovative Beteiligungsverfahren der Stadt Aachen beschrieben werden, die sich durch ihre deliberative Ausgestaltung von anderen kommunalpolitischen Beteiligungsverfahren abheben. Im Folgenden werden die Stärken und Ausbaupotenziale beider Beteiligungsverfahren herausgestellt, die Befunde in den Forschungsstand eingeordnet und ein Ausblick auf die geplante Erweiterung der kommunalpolitischen Bürgerbeteiligung in Aachen gegeben.

Die zentralen Stärken der deliberativen Bürgerbeteiligung in der Stadt Aachen sind in der transparenzstiftenden Institutionalisierung durch die Geschäftsordnung des Bürgerforums, im Vorhandensein einer beteiligungsorientierten Infrastruktur in Form der Geschäftsstelle, im inklusiven Moderationsstil sowie in der niedrigschwelligen Zugänglichkeit der beiden untersuchten Beteiligungsformate zu finden. Augenfällig sind zudem die hohe Priorität, die Politik und Verwaltung der kommunalpolitischen Bürgerbeteiligung beimessen, sowie die einhergehend berichtete hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit selbst für weitreichende Beschlüsse des Bürgerforums. Darüber hinaus bietet der deliberative Austausch Gelegenheit für Lernprozesse seitens aller Beteiligten und kann, wie in der Literatur beschrieben, zur Berücksichtigung des nicht zu unterschätzenden Wissens der Bürger*innen genutzt werden (Böhm et al. 2022: 169f; Nanz/Fritsche 2012: 9ff; Newig et al. 2011: 28). Die regelmäßige Thematisierung von (mobilitätsbezogenen) Nachhaltigkeitsaspekten seitens der Bürgerschaft steht zudem in Einklang mit Befunden der Partizipationsforschung, denen zufolge partizipative Verfahren die ökologische Nachhaltigkeit der politischen Entscheidungsfindung fördern (Newig et al. 2011: 29f).

Ausbaupotenzial besteht hingegen hinsichtlich des Fehlens einer gesamtstädtischen Beteiligungsrichtlinie, was die Berücksichtigung von Qualitätskriterien – beispielsweise in Form von partizipativer Chancengleichheit – vom persönlichen Engagement der beteiligten politischen und administrativen Akteur*innen abhängig macht. Eine systematische Evaluation der Beteiligungsergebnisse sowie eine explizite Verknüpfung der kommunalen Beteiligungskultur mit dem Leitbild der (ökologischen) Nachhaltigkeit erfolgen zudem nicht. Die Benennung der zuständigen Verwaltungseinheit „Stadt der Zukunft und Bürger*innendialog“ sowie der kürzlich gestartete partizipative Zukunftsprozess „Innenstadtmorgen“ (E3 Anh. 2c: 1f, 14) lassen jedoch eine zukunfts- und somit nachhaltigkeitsfokussierte Ausrichtung des kommunalen Beteiligungskonzepts erwarten. Kritisch ist darüber hinaus die nicht-repräsentative Zusammensetzung der Teilnehmenden insbesondere im Bürgerforum zu bewerten, die aufgrund der selbstselektiven Auswahl sowie der begrenzten kommunalen Kommunikationsmöglichkeiten jedoch ebenfalls dem Kenntnisstand der Partizipationsforschung entspricht (Bock 2017: 114f; Friesecke 2017: 119f; Knipp et al. 2020: 29, 58f; Nanz/Fritsche 2012: 26-29; Sippel 2017: 100). Die Repräsentation von Menschen mit Behinderung wird in Literatur und Interviews nicht systematisch berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind eine umfassendere Öffentlichkeitsarbeit einschließlich einer gezielteren Ansprache beteiligungsschwacher Bevölkerungsgruppen beispielsweise über Social Media oder aufsuchende Verfahren wünschenswert. Um die intergenerationell gerechte und nachhaltige Ausgestaltung des kommunalpolitischen Beteiligungskonzepts zu stärken, sollte die unmittelbare Beteiligung junger Menschen bzw. die Repräsentation der Interessen junger und künftiger Generationen im Sinne der Anwaltsplanung angestrebt werden.

Die geplante Erweiterung des kommunalpolitischen Beteiligungsangebots lässt ein entsprechendes Problembewusstsein seitens der städtischen Akteur*innen erkennen. Als deutschlandweit erste Kommune beabsichtigt die Stadt Aachen, einen ständigen Bürger*innenrat einzurichten. Dieser sieht eine zufällige Auswahl der Teilnehmenden auf Basis eines Losverfahrens in Kombination mit einer gezielten Nachrekrutierung vor, um eine möglichst hohe sozio-demographische Repräsentativität zu gewährleisten. Dabei ist auch eine umfassendere Öffentlichkeitsarbeit, die konzeptionelle Berücksichtigung von Sprachbarrieren sowie eine zweijährige prozessbegleitende Evaluation vorgesehen. Eine Ausweitung des Evaluationsprozesses auf andere Beteiligungsangebote steht zur Diskussion (E1 Anh. 2a: 5f, 12; E3 Anh. 2c: 13, 15; E4 Anh. 2d: 4). Des Weiteren wird eine Intensivierung der Jugendpartizipation beispielsweise in Form von Kinderbürgerforen sowie eine Auslagerung von Beteiligungsangeboten des Bürger*innentreffs in Quartiere mit besonderen Herausforderungen angestrebt (E1 Anh. 2a: 7; E2 Anh. 2b: 7, 13; E3 Anh. 2c: 1, 5f, 14f).

5 Fazit

Die vorangegangene Analyse entlang des theoriebasierten Analyserahmens konnte ein differenziertes Bild der institutionalisierten deliberativen Bürgerbeteiligung in der Stadt Aachen zeichnen. Den über Experteninterviews gewonnenen qualitativen Daten konnten sowohl Belege für Stärken als auch für Ausbaupotenziale der kommunalpolitischen Beteiligungspraxis entnommen werden. Hinsichtlich der Fragstellung der vorliegenden Arbeit ist somit eine teilweise Berücksichtigung der untersuchten Erfolgsbedingungen und Organisationsformate zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit in der institutionalisierten Bürgerbeteiligung durch die Kommunalverwaltung und -politik der Stadt Aachen zu konstatieren. Einschränkend ist zu berücksichtigen, dass die Fokussierung auf beteiligungsrelevante administrative Stakeholder der Stadt Aachen zu einer Verzerrung der Befunde geführt haben könnte, beispielsweise hinsichtlich der wahrgenommenen politischen Relevanz und Inklusivität der Beteiligungsverfahren oder der Umsetzungswahrscheinlichkeit von Beteiligungsergebnissen. Für eine umfassendere Evaluation des Beteiligungskonzepts sollten in Folgestudien neben administrativen somit auch politische Akteur*innen bzw. beteiligte Bürger*innen einbezogen werden. Angesichts des begrenzten Umfangs der Hausarbeit mussten zudem wichtige in der Partizipationsforschung diskutierte Aspekte der kommunalpolitischen Bürgerbeteiligung unberücksichtigt bleiben, darunter insbesondere potenzielle Gefahren für die repräsentative Demokratie durch eine Entmachtung der Stadtparlamente (s. z.B. Bock 2017: 112; Gabriel 1988; Newig et al. 2011: 31ffff; Roth 2017) sowie Besonderheiten webbasierter Beteiligungsverfahren (s. z.B. Nanz/Fritsche 2012). Als Einzelfallstudie sind die Befunde der vorliegenden Arbeit nur begrenzt generalisierbar und erlauben keine Einordnung des Aachener Beteiligungskonzepts in den landes- oder bundespolitischen Vergleich. Dennoch gewährt die mehrdimensionale Analyse einen detaillierten Einblick in die innovative Beteiligungspraxis der Stadt Aachen, die unter dem Dach der neu geschaffenen Verwaltungseinheit „Stadt der Zukunft und Bürger*innendialog“ mit dem Bürgerforum und Bürger*innentreff umfassende deliberative Beteiligungsmöglichkeiten bietet. In Kombination mit den geplanten Erweiterungen besteht das Potenzial, in der Stadt Aachen ein durch Vielfältigkeit, Zugänglichkeit und Inklusivität geprägtes und somit demokratietheoretisch vorbildliches kommunalpolitisches Beteiligungsangebot zu realisieren.

 

 

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Stadt Aachen (2021): Bürger*innentreff im Kapuzinerkarree neu eröffnet. YouTube-Kanal der Stadt Aachen, 04.08.2021. URL: https://www.youtube.com/watch?v=Nta88ZsXgrg. Eingesehen am: 16.01.2022.

Stadt Aachen (2022a): Bürger*innentreff im OecherLab. URL: https://www.aachen.de/DE/ stadt_buerger/politik_verwaltung/buergerbeteiligung/Buerger_innentreff/index.html. Eingesehen am: 16.01.2023.

Stadt Aachen (2022b): Das Bürgerforum. URL: https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/buergerbeteiligung/Buergerforum/index.html. Eingesehen am: 17.01.2023.

Stadt Aachen (2022c): Formelle Bürgerbeteiligung. URL: https://www.aachen.de/DE/ stadt_buerger/politik_verwaltung/buergerbeteiligung/formelle-Buergerbeteiligung/index.html. Eingesehen am: 17.01.2023.

Stadt Aachen (2022d): Nachhaltigkeitspreis: Aachen ist unter den Top 3 der deutschen Großstädte. URL: https://www.aachen.de/de/stadt_buerger/umwelt/nachhaltigkeit/171 206_pm_nachhaltigkeitspreis_2018_unter_TOP3.html. Eingesehen am: 25.11.2022.

Stadt Aachen (2022e): Stadt der Zukunft und Bürger*innendialog. URL: https://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/buergerbeteiligung/index.html. Eingesehen am: 20.11.2022.

Stadt Aachen (2023a): Sitzungen – Übersicht je Gremium und Datumsbereich. Sitzungen des Gremiums Bürgerforum im Zeitraum Februar 2022 bis Februar 2023. Ratsinformationssystem. URL: https://ratsinfo.aachen.de/bi/si018.asp?GRA=89. Eingesehen am: 14.02.2023.

Stadt Aachen (2023b): Aktuelle Pressemitteilungen. URL: https://www.aachen.de/DE/ stadt_buerger/politik_verwaltung/pressemitteilungen/index.html. Eingesehen am: 14.02.2023.

UN – United Nations (1987): Report of the World Commission on Environment and Development. Our Common Future. 4. August 1978, [New York]. A/42/427. URL: https://digitallibrary.un.org/record/139811/files/A_42_427-EN.pdf?ln=en. Eingesehen am: 14.01.2023.

UN – United Nations (2015): Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Resolution der Generalversammlung. 25. September 2015, New York. A/RES/70/1*. URL: https://www.un.org/depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf. Eingesehen am: 19.11.2022.

Ursin, Marit; Lorgen, Linn C.; Ortega Alvarado, Isaac A.; Smalsundmo, Ani-Lea; Nordgard, Runar C.; Bern, Mari R.; Bjornevik, Kjersti (2021): Promoting Intergenerational Justice Through Participatory Practices: Climate Workshops as an Arena for Young People’s Political Participation. In: Frontiers in Psychology. Vol. 12, No. 727227, S. 1-16.

Woyke, Wichard (2021): Politische Partizipation. In: Andersen, Uwe; Bogumil, Jörg; Marschall, Stefan; Woyke, Wichard (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Wiesbaden, Springer VS. S. 749-754

[1] Hinsichtlich der Beteiligungsintensität können verschiedene Stufen bürgerschaftlicher Einflussmöglichkeit auf die politische Entscheidungsfindung unterschieden werden, darunter die Information, Konsultation und Mit-Entscheidung (Nanz/Fritsche 2012: 23-35; s. auch Arnstein 2007). Angesichts der Vielgestaltigkeit der Beteiligungsverfahren wird im Folgenden anstelle dieser eindimensionalen Einordnung eine mehrdimensionale Analyse entlang von deduktiv entwickelten Analysekategorien vorgenommen (s. Kap. 2.2).

[2] Im Rahmen der Literaturrecherche wurde eine systematische Stichwortsuche via Google Scholar in deutscher Sprache durchgeführt. Die folgenden Stichworte bildeten den Schwerpunkt: Beteiligung, Partizipation, Bürger*, kommun*, Dialog*, deliberativ*, nachhaltig*, ökologisch*, Umwelt*, intergenerationell*.

Aachener Bürgerforum, Kommunale Bürgerbeteiligung, ÖcherLab, Partizipation