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Vollgeld

Zyklisch wiederkehrende Finanzkrisen legen den Gedanken nah, dass unser derzeitiges Finanzsystem einer Reform bedarf. Besonderes mediales Aufsehen erregte dabei die am 10. Juni 2018 abgehaltene, aber gescheiterte, Abstimmung über ein Vollgeldsystem in der Schweiz (vgl. SPIEGEL ONLINE GmbH & Co. KG, 2018).

Für eine solche Reform spricht sich unter anderem der deutsche Ökonom und Sozialwissenschaftler Joseph Huber (*1948), von 1992 bis 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftssoziologie an der Martin-Luther-Universität in Halle (vgl. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2018), aus. Er baut u.a. auf den Forschungen von Rolf Gotch , Milton Friedman und Irving Fisher auf. Einer seiner schärfsten Kritiker ist Philippe Bacchetta (*1960), Professor für Makroökonomie an der Universität von Lausanne und akademischer Berater vieler Zentralbanken.
Beide äußerten sich ausgiebig zu dem Bestreben der Schweizer Initiative. In dieser Arbeit sollen beide Positionen dargestellt und verglichen werden.
Zuvor soll aber kurz erläutert werden, wie das derzeitige Prinzip der Geldschöpfung funktioniert. Danach soll der Begriff des Vollgeldes vor allem durch Publikationen Hubers dargestellt werden. In einem nächsten Schritt werden diese Thesen anhand eines Papiers von Bacchetta kritisch hinterfragt. Im letzten Kapitel wird ein Fazit aus den bis dato gewonnen Erkenntnissen gezogen.

vorgelegt als Hausarbeit am Institut für Politische Wissenschaft der RWTH-Aachen im März 2019

2 Geldschöpfung
Um zu verstehen, wie Geld von Banken geschaffen wird, müssen zunächst zwei Geldarten betrachtet werden: FIAT-Geld (fiat lux = „es werde Licht“) beruht auf dem Vertrauen in die ausgebende Autorität. Kreditgeld basiert einer Kreditbeziehung wie der Bankeinlage und dem Vertrauen in die Bonität des Schuldners, hier also der Bank. Die National- oder Zentralbank gibt FIAT-Geld aus, die einzelnen Banken schaffen daraus Kreditgeld (vgl. Birchler/Rochet, 2017: 6f.).
Die Zentralbank tätig Anlagen und verbucht das so ausgegeben Geld als Verbindlichkeiten (= Verpflichtung eines Schuldners zur Leistungserbringung). Diese bestehen aus hauptsächlich vom Publikum gehaltenen Scheinen und Münzen sowie ausschließlich von Banken gehaltenen und als Zahlungsmittel im Interbankzahlungsverkehr genutzten Giroguthaben. Banknoten und Giroguthaben bilden zusammen die monetäre Basis (M0), welche derzeit vor allem aus Giroguthaben besteht (vgl. ebd.: 7).
Die Reserve ist „unbares Zentralbankgeld im Interbankenverkehr“. Es gibt also zwei getrennte Geldkreisläufe: den auf Zentralbankgeld basierenden Interbankenverkehr sowie einen Publikumskreislauf basierend auf Giralgeld. Hinzu gesellt sich, laut Huber, noch der Kreislauf des Bargeldes (vgl. Huber, 2004a: 6). Giralgeld ist also das Zahlungsmittel der Nichtbanken, der Interbanken-Verkehr funktioniert auf Reserve-Basis (vgl. Huber, 2018b: 11). Giralgeld ist ein Zahlungsversprechen der Banken gegenüber ihren Kunden und als solches lediglich Ersatz für Zentralbankgeld (vgl. ebd.: 12).
Einlagen (= Geldbeträge, die der Kunde der Bank überlässt) können als Zahlungsmittel genutzt werden, zum Beispiel in Form einer Banküberweisung. Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, schreibt sie dem Kunden den entsprechenden Betrag als Einlage gut (vgl. Huber, 2004a: 9). Diesen Einlagen steht aber nur ein kleiner Teil Barreserven in Form von Zentralbankgeld entgegen. Das bedeutet, dass die Banken zwar Giroguthaben bei der Zentralbank halten, aber ein Mehrfaches davon als Einlagen führen. So ergibt sich, dass die vom Publikum gehaltene Geldmenge (M1, bestehend aus Noten und Einlagen) die monetäre Basis um ein Vielfaches übersteigt (vgl. Birchler/Rochet, 2017: 8).
Bedingt durch die geringe Reserve können Geschäftsbanken dem Publikum Mittel in fast unbegrenzter Höhe bereitstellen, zwischen der Zentralbank und den Banken verhält es sich ähnlich (vgl. Huber, 2004a: 10). In der Eurozone wird die Geldschöpfung zu 85% durch Geschäftsbanken betrieben, sodass die Zentralbank die Kontrolle über die Geldmenge weitgehend verloren hat (vgl. ebd.: 8). Die Vergrößerung der Geldmenge wird also faktisch nicht durch Reserven oder gesetzliche Regelungen gedeckelt, sondern durch die von den Banken unterstellte Bonität des Kunden (vgl. ebd.: 10).

3. Vollgeld
Der eingangs erwähnten schweizer Vollgeld-Initiative folgte eine Volksabstimmung über die Einführung eines solchen Systems, welches jedoch mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen abgelehnt wurde (vgl. SPIEGEL ONLINE GmbH & Co. KG, 2018). Dies gibt Anlass, die Forderungen der Initiative genauer zu betrachten.

3.1 Vollgeld oder Vollreserve
Zunächst ist es notwendig, den Begriff „Vollgeld“ zu erklären. Da dieser häufiger mit dem Begriff der Vollreserve verwechselt wird, soll zunächst ein kurzer Rückblick auf den „Chicago Plan“ erfolgen. Dieser Plan, welcher sich nicht durchsetzen konnte, aber von mehreren amerikanischen Ökonomen wie unter anderem Irving Fisher befürwortet wurde, entstand unter dem Eindruck der US-Finanzkrise der 1930er Jahre und sah vor, dass Banken alle bei ihnen hinterlegten Guthaben vollständig mit Zentralbankgeld zu decken, also einer 100% Reserve statt nur die bisher übliche Mindestreserve zu halten (vgl. Benes/Kumhof, 2012: 4).
In diesem Ansatz würde frei geschöpftes Giralgeld vollständig von frei geschöpften Zentralbankgeld gedeckt sein, nicht aber durch Sachwerte. Da Geld weiterhin durch verzinsliche Kredite an Banken in Umlauf kommt bedeutet dies, dass die Basis des Geldes weiterhin aus Schuldgeld besteht. Das bedeutet, dass die Kunden der Bank weiterhin mit Schulden, die die Bank ihnen gegenüber hat, bezahlen, ihr Konto also kein Geld, sondern nur einen Anspruch auf Geld enthält – die Konten des Publikums bleiben Teil der Bankbilanz (vgl. Huber, oJ. b). Stellt eine Bank in diesem System einen Kredit aus, so wird nicht die Reserve ausgezahlt, sondern weiterhin Giralgeld durch die Bank geschaffen. Das so von einer Bank geschaffene Geld fließt durch Zahlung einer anderen Bank zu, welche daraufhin die 100% Deckungsreserve aufbringen muss (vgl. ebd.). Die Reserve muss also nicht vom Erzeuger gehalten werden, was bedeutet, dass Kredite, anders als man vielleicht fälschlicherweise annehmen könnte, nicht aus Überschüssen vergeben werden, sondern weiterhin Geld aus dem nichts schaffen. Die Zentralbank bleibt passiv.

3.2 Von der Vollreserve zum Vollgeld
Vollgeld stellt eine Weiterentwicklung dieser Vollreserve-Ansätze da. Bei einer Vollgeldreform würde das von den Banken geschaffene Giralgeld graduell oder zu einem bestimmten Stichtag durch Vollgeld ersetzt. Auf den Konten des Publikums wäre dann nicht mehr nur eine Verbindlichkeit der Bank gegenüber den Kunden (Passivum) notiert, sondern der tatsächliche Besitz dieses Betrages (vgl. Huber, 2017: 1). Es wird also nicht nur gefordert, dass das Geld vollständig gedeckt wird, sondern auch, dass die Zentralbank die vollständige Kontrolle über die Sichteinlagen erhält (vgl. Bacchetta, 2017: 1).
Die Forderungen der schweizerischen Vollgeld-Initiative lauteten:
– Nur die Schweizer Nationalbank (SNB) darf Scheine, Münzen und Guthaben schaffen (vgl. Birchler/Rochet, 2017: 5). Das Notenmonopol besitzt die SNB gemäß Art. 4 NGB bereits (vgl. NBG §4 Abs.1-4). Das alleinige Recht zur Schaffung von Guthaben würde bedeuten, dass es Banken nicht mehr gestattet wäre durch Kredite Geld zu schaffen.
– Daraus ergibt sich: die SNB kontrolliert die Geldmenge, konkret die Notenbankgeldmenge (M0). Diese kann kleiner als die Geldmenge des Publikums (M1) sein, falls die Banken überschüssige Noten oder Giroguthaben halten. In der Praxis wäre dies aber eher unwahrscheinlich (vgl. Birchler/Rochet, 2017: 5 und ebd.: 12).
– Die SNB gibt das geschaffene Geld schuldfrei aus. Statt Kredite an andere Banken auszugeben, überträgt die SNB das Geld direkt an Kantone oder Bürger (vgl. ebd.: 5). Die Bilanz der Zentralbank vergrößert sich dadurch nicht.
– Somit folgt: die Konten des Publikums liegen außerhalb der Bilanz der Banken und werden mit dem von der SNB geschaffenen Geld unterlegt (vgl. ebd., 2017: 5 und Bacchetta, 2017: 1).
Die Vergrößerung der Geldmenge wäre simpel und könnte, so ein viel zitiertes Gedankenspiel Friedmans (vgl. Friedman, 1969: 6ff.), notfalls durch Abwurf aus einem Helikopter („Helikoptergeld“) erfolgen. Dies käme dann einer direkten Zahlung an die Bürger gleich. Schwieriger dürfte sich die Verringerung der Geldmenge gestalten. Die bisher zur definitorischen Abgrenzung genutzten Geldmengen M1-M4 würden verschwinden, es gäbe nur noch eine Geldmenge M (vgl. Huber, oJ. a).

4 Kritische Betrachtung
Kritik an der Vollgeld-Initiative kommt vor allen von einer von Philippe Bacchetta verfassten Studie.
Bacchetta behauptet, die Forderungen der Vollgeld-Initiative nach voller Kontrolle durch die Zentralbank würden geldpolitische Zwänge bedeuten, die die SNB dazu drängen könnten, ihre bestehenden Vermögenswerte zu verkaufen und zu Beschränkungen für die Mindesthaltedauer für nicht monetäre finanzielle Vermögenswerte wie Spareinlagen führen würden (vgl. Bacchetta, 2017: 1f.). Es sei aber für die Zentralbank notwendig, Kapital zu halten, um flexible Geldpolitik betreiben zu können und das Vertrauen in die Währung zu erhalten (vgl. ebd.: 10).
Wenn die Banken ihre Sichteinlagen vollständig mit Zentralbankgeld hinterlegen müssten und die Zentralbank ihre eigenen Reserven nicht wieder verleihen würde, müssten Geschäftsbanken andere, potenziell instabile, Modelle zur Finanzierung finden (vgl. ebd.: 5).
Die Argumente für eine Reform würden sich häufig auf das 19. oder frühe 20. Jahrhundert beziehen, aber die Rolle des Geldes habe sich geändert, da neue Technologie viel schnellere Transaktionen erlaube (vgl. ebd.: 3f.). Es stelle sich daher die Frage nach der künftigen Entwicklung von E-Geld: würde dieses von der Zentralbank herausgegeben und die Sichteinlagen ersetzen, wären die Geschäftsbanken ohnehin gezwungen anstelle von Sichteinlagen Zentralbankgeld zu nutzen (vgl. ebd.: 4).
Ein Argument von Huber, dass die Kontrolle des Geldes die Stabilisierung des Kredites ermögliche und somit den Geschäftszyklus stabilisiere, sei falsch, da es anders als von Huber behauptet keine Belege dafür gebe, dass Geld die Konjunkturzyklen verstärke. Für Krisen seien oft durch übermäßige Kreditvergabe entstandene Blasen ursächlich. Aber seit dem zweiten Weltkrieg gebe es keine Korrelation mehr zwischen Geldveränderung und Kreditveränderung (vgl. ebd.: 4f. und ebd.: 12).
Das Argument, dass Vollgeld „bank runs“ und somit Krisen verhindern könne sei nicht richtig, da bank runs immernoch vorkommen könnten und Bankeinlagen zudem nicht die Hauptursache der damaligen Krise waren. Vielmehr sei es notwendig, mit staatlichen Mitteln die Konkurswahrscheinlichkeit einer Bank zu minimieren (vgl. ebd.: 4, ebd.: 11 und ebd.: 13).
In der Gesamtbetrachtung sei der Effekt negativ, da in Zeiten positiver Zinssätze die Gewinne der SNB geringer wären, als die Verluste der Geschäftsbanken, was einen Nettoverlust für die Wirtschaft bedeuten würde (vgl. ebd.: 20).
Die Vollgeld-Reform würde dazu führen, dass auf Girokonten auch in Zeiten hoher Zinssätze keine Zinsen mehr entstehen, sodass die Kosten für das Halten von Geld erhöht wären, sodass die Einlieger Verluste machen würden (vgl. ebd.: 4f.).
Die Behauptung, dass Banken Geld schaffen, gehe davon aus, dass die Nachfrage nach Geld von der verfügbaren Menge bestimmt werde. Diese hänge jedoch von verschieden Faktoren ab, die die Banken nicht direkt beeinflussen könnten (vgl. ebd.: 8f.). Empirische Beobachtungen würden zeigen, dass Bewegungen in M1 nicht an Bankkredite gebunden sind, somit würden Kredite kein Geld schaffen. So sei die Geldmenge M1 während des Kreditbooms in den frühen Neunzigern sogar geschrumpft (vgl. ebd.: 8).
Weiterhin gebe es Unsicherheiten bezüglich der Reform, die Forderungen der Initiative würden weiter über eine vollständige Reserve hinaus gehen und die Folgen seien ungewiss, die Finanzstabilität könnte gefährdet werden (vgl. ebd.: 0 und siehe hier Kapitel 3).
Zusammenfassend argumentiert Baccetta, es gäbe Unsicherheiten bezüglich der konkreten Forderungen der Initiative (welche weit über eine vollständige Reserve hinausgehen würden), der Umsetzung dieser und den Reaktionen der Wirtschaft – die Vorteile seien fragwürdig und die Nachteile könnten schwerwiegend sein und die Finanzstabilität gefährden. (vgl. ebd.: 0, ebd.: 13f und ebd.: 25).
Publikationen der Initiative genügten nicht den wissenschaftlichen Standards, entsprächen nicht dem aktuellen Wissensstand der Ökonomie und seien empirisch wiederlegbar. Die Rolle der Sichteinlagen werde überschätzt, eine Kontrolle durch die SNB würde nicht zu mehr Stabilität beitragen (vgl. ebd.: 25).

4.1 Gegenargumente Hubers
Huber kritisiert, dass die von der Schweizer Bankiervereinigung gesponserte Studie Bacchettas das Ziel habe, die Vollgeld-Initiative zu diskreditieren. Zudem sei Bacchettas Darstellung der Initiative und der von ihm geschilderten Banking-Standpunkt inhaltlich nicht korrekt (vgl. Huber, 2018b: 1).
Mit der Behauptung, dass es unmöglich sei, über die Kontrolle der Geldmenge auch das Kredit- und Schuldenvolumen zu kontrollieren, würde gelichzeitig jeder Art der Geldpolitik der Zentralbanken eine Absage erteilt (vgl. ebd.: 3).
Besonderer Aufmerksamkeit widmet Hubers Gegendarstellung dem Zusammenhang zwischen Geld, Kredit und Krisen. Dass die Bankdarlehen die von Banken geschaffene Geldmenge übersteigen würden, zeige, dass sich der Kredit von der vorhandenen Geldmenge gelöst habe und auch ein Zahlungsversprechen als Zahlungsmittel genüge. Kreditgeld sei aber durch den Kredit erzeugtes Kontoguthaben – also Bankgeld. Kunden-Depositen seien kein Finanzierungsmittel für die Kreditvergabe. Daher seien Banken kein Vermittler, sondern Erzeuger von Giralgeld und ihre Kunden seien die Nutzer (vgl. ebd.: 4f.). Dennoch handle es sich bei Kredit und Geld um zwei verschiedene Dinge, da dies andernfalls bedeuten würde, dass der Inhaber des Geldes zugleich auch der Kreditnehmer und Schuldner der Bank sei (vgl. ebd.: 5). Identisch seien jedoch die Summen des Kreditvertrages und die des so geschaffenen Geldes. Diese Summen könnten nur voneinander abweichen, wenn der Kunde durch Zinszahlungen Giralgeld lösche, bevor der Kredit getilgt sei. (vgl. ebd.: 5f.).
Dass in der von Bacchetta zitierten empirischen Studie von Schularick/Taylor die Summe der Kredite die des Geldes übersteige, liege nicht an den primär monetären Bankaktivitäten, sondern an anderen, sekundären Finanzgeschäften, wie Investmentfonds, die zu einem nicht unerheblichen Teil von Banken betrieben werden würden. In der Studie gebe es zudem landesabhängige Unterschiede, was genau zu „Geld“ zähle. Weiterhin sei der Kreditbegriff zu eng gefasst, es würden nicht sämtliche Verbindlichkeiten der Banken betrachtet (vgl. ebd.: 7f.). Die Entkopplung des Kredits vom Bankgeld sei also nicht belegt, dafür zeige sich, dass Geldmenge und Kreditvolumina überproportional zum BIP expandierten (vgl. ebd.: 8f.). Der üblichen Lehrmeinung folgend zirkuliere Geld etwa zwölfmal im Jahr. Eine aktive Geldmenge von etwa 1/12 des BIP solle daher genügen, um alle BIP-wirksamen Transaktionen in der Real- und Finanzwirtschaft darzustellen. Tatsächlich sei die aktive Geldmenge M1 aber deutlich höher. Huber folgert, dass diese überschüssige Geldmenge in nicht BIP-wirksame Finanzgeschäfte geflossen sei und somit zur Blasenbildung beigetragen habe (vgl. ebd.: 9f.). Die Schulden eines Landes betrügen oft ein Vielfaches seines BIPs, die Summe der Finanzvermögen auf der anderen Seite sei aber deutlich höher. Überinvestment führe dazu, dass es ab einem gewissen Punkt zu viele offene Forderungen gebe, die in Zahlungsausfällen resultieren würden. Die Finanzwissenschaft habe sich bisher nicht mit der finanziellen Tragekapazität einer Wirtschaft beschäftigt (vgl. ebd.: 14f.).
Geld – als reguläres Zahlungsmittel – und nicht der Kredit sei das moderne Finanzinstrument, da der Nutzen des Kredites mit der finalen Zahlung stehe und falle. Man könne also nicht behaupten, der Kredit hätte das Geld abgelöst (vgl. ebd.: 12).
Die Behauptung, dass Geld nicht durch Bankkredite geschaffen werde, weist Huber zurück. Geld werde im heutigen System ausschließlich durch Kredite erzeugt und auch Bacchetta bestätige dies an anderen Stellen selbst (vgl. ebd.: 14).
Giralgeld sei das dominierende Zahlungsmittel und stelle bis zu 97% der Geldbestände, Bargeld nur noch 3%-15%. Nur ein Bruchteil des Bankengeldes seien Reserven und neue Technologie beschleunige ihre Zirkulationsgeschwindigkeit. Huber schreibt daher, der Bankkredit habe sich vom Zentralbankgeld verselbstständigt, da Banken selbst pro-aktiv Giralgeld schaffen würden und ihre Abhängigkeit von Bargeld und Zentralbankreserven immer weiter zurückgegangen sei. Das Geldsystem stehe also unter dem Regime der Geschäftsbanken, werde aber im Krisenfall von der Zentralbank und Regierungen gestützt (vgl. ebd.: 15ff.). Die Banken würden wenig Verantwortung übernehmen, da sie sich im Krisenfall auf eine Rettung verlassen könnten (vgl. ebd.: 17). Daraus folge, dass die Geldpolitik der Zentralbank ihre Wirkung verliere. Die Kontrolle des Geldes liege also faktisch bei den Banken, welche eigene Geschäftsinteressen verfolgten. Die Vollgeld-Initiative wolle dies ändern und die Zentralbank zur unabhängigen Hüterin der Geldpolitik erklären (vgl. ebd.: 16f.). Die Geldschöpfung solle vom Bankgeschäft getrennt werden und allein der Zentralbank überlassen werden (vgl. ebd.: 18).

5 Fazit
Sowohl Bacchetta als auch Huber haben einige gute Argumente für ihre jeweilige Position. Es scheint jedoch einleuchtend, dass eine unendliche Geldschöpfung, die noch dazu hauptsächliche durch Geschäftsbanken mit kommerziellen Interessen betrieben wird, irgendwann an die Grenzen des Systems gelangen wird (vgl. Huber, 2018b: 15).
Eines der Hauptargumente Bacchettas, dass Banken keine Geldschöpfung betreiben würden (vgl. Bacchetta, 2017: 8f.), kann nicht verifiziert werden. Bacchettas Vorwurf, die Vollgeld-Initiative argumentiere methodisch unsauber (vgl. ebd.: 0 und ebd.: 25), mag angesichts der dürftigen Belege mit wissenschaftlicher Literatur gerechtfertigt sein – aber auch ihm kann man solche Unzulänglichkeiten anlasten. Die empirische Studie, auf welche er sich stützt, ist gemäß Hubers Recherche nicht aussagekräftig genug (vgl. Huber, 2018b: 7ff.).
Sobald es um die Folgen der Einführung geht, verliert sich Bacchetta in Vermutungen. Er selbst aber schreibt, dass es zu viele Unsicherheiten unter anderem hinsichtlich der konkreten Umsetzung und der Reaktionen der Wirtschaft gibt (vgl. Bacchetta, 2017: 0 und ebd.: 25). Wenn aber die Ausgangslage noch nicht konkret bestimmt ist, können sämtliche Thesen über den daraus resultierenden Verlauf nur höchst spekulativ sein. Hinzu kommt, dass beide anerkennen, dass der technische Fortschritt die Geldwirtschaft verändert hat (vgl. ebd.: 3 und Huber, 2018b: 15f.). Es kann, wie Bacchettas schrieb, also nicht aus der Vergangenheit auf die Zukunft geschlossen werden (vgl. Bacchetta, 2017: 15f.).
Zusammengefasst haben wir also zwei gegensätzliche Positionen, deren empirische und literarische Belege sich bei näherer Betrachtung als unzulänglich erweisen. Eben weil sich das Finanzsystem im Wandel befindet, halte ich eine neue, empirische Studie für angebracht. Es ist daher bedauerlich, dass sich die Vollgeld-Initiative nicht durchsetzen konnte. Die Schweiz hätte sich für einen solchen Testlauf gut geeignet, da sie um ein relativ kleines, europäisches Land handelt, das aber dennoch nicht der Eurozone angehört. Durch einen solchen Testlauf hätte man lehrreiche Kenntnisse gewinnen und basierend auf diesen konkreten Verbesserungen des Vollgeld-Systems erdenken können. So ließen sich auch Lösungsstrategien hinsichtlich der von Bacchetta befürchteten Probleme finden. Auch hätte die Schweiz ein Vorbild für andere Nationen werden können. Vorstellbar wäre ebenfalls, dass sich ein Kompromiss zwischen dem jetzigen System und dem Vorschlag entwickeln könnte – zum Beispiel durch Erhöhung der Mindestreserve bei strengeren Gesetzen für die Kreditvergabe durch Banken. Da die Initiative sich aber nicht durchgesetzt hat, kann nicht abschließend geklärt werden, welcher der betrachteten Autoren Recht behalten hätte. Sollte der Vorschlag jedoch erneut zur Diskussion stehen, wäre die Debatte und mögliche Umsetzung schon aus wissenschaftlichem Interesse mit höchster Aufmerksamkeit zu verfolgen.

Literaturverzeichnis
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Banken, Finanzsystem, Geldsystem, Kreditsystem, Schuldgeld