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Rundbrief der Bürgerinitiative Luisenhöfe an die Aachener Bürger*innen

Liebe solidarisierende Initiativen für Klima, Umwelt und Wohnen und Aachener Mitbürger/-innen,

Die Stadt Aachen ist zur Zeit in einem Verfahren zur Festlegung eines neuen Flächennutzungsplans (FNP*2030).
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/planen_bauen/aachen2030/fnp_neu/index.html
In diesem wird unter anderem im „Block“ Boxgraben, Südstrasse, Reumontstrasse, Mariabrunnstrasse eine seit 1980 im Flächenutzungsplan ausgewiesene Grünfläche mit einer Größe von über 5.000 qm und einer großen Bedeutung für das lokale Stadtklima durch potentielles Bauland mit einer „Gemischten Baufläche “ abgeschafft.

Was können Sie tun:
Mit einer Stellungnahme bis zum 12.07.2019 könnt Ihr / können Sie auf die mit dem zukünftigen FNP*2030 geplanten Maßnahmen Einfluss nehmen. Der Einfluss steigt potentiell mit jeder persönlichen und sachgemäßen Stellungnahme.

4 Möglichkeiten gibt es!
1. Über unseren Blog https://luisenhoefe-aachen.de/2019/07/01/noch-bis-zum-12-7-zum-flaechennutzungsplan-stellung-nehmen/
2. Online über: http://egov.regioit.de/clients/stadtac/feedback/feedback.asp?rec=2
3. Per E-Mail an
4. Mit einem Brief an „Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Lagerhausstraße 20, 52058 Aachen“
Selbstverständlich könnt Ihr/Sie auch selbst eine Eingabe verfassen!
UND GANZ WICHTIG: DIESE MAIL BITTE WEITERVERTEILEN!!!
Weiter unten ein inhaltlicher Vorschlag zur Stellungnahme mit der Forderung zum der Erhalt der o.g. Grünfläche.

Grüße die
Bürgerinitiative Luisenhöfe, https://luisenhoefe-aachen.de

— Vorschlag zur Stellungnahme —

Betreff: Stellungnahme zum öffentlich ausgelegten „Flächennutzungsplan Aachen*2030“

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Folgenden meine Stellungnahme zum „Flächennutzungsplan Aachen*2030“ (FNP) – insbesondere mit Bezug zum Plangebiet „Boxgraben, Südstrasse, Reumontstrasse, Mariabrunnstrasse“.

Kritik:

Die seit 1980 in allen Flächennutzungsplänen ausgewiesene „Grünfläche“ im Blockinneren des o.g. Plangebietes ist im aktuellen FNP ersatzlos durch vollständige Ausweisung als „Gemischte Baufläche“ entfernt worden. Und dies obwohl die Fläche in ihrer aktuell rechtsgültigen Größe die zur Aufnahme im neuen FNP erforderlichen Mindestgröße vom 5.000 qm erreicht.

Insbesondere obwohl:

– Die damit nicht mehr durch die ausgewiesene Grünfläche geschützten mehr als 30 Bäume durch Neupflanzung in Ihrer CO2-bindenen Wirkung erst wieder in ca. 25 Jahre ersetzen würden und
– Auch nur annähernd adäquate Kompensationsmaßnahmen bzgl. der Begrünung im Nahbereich nicht mehr möglich sind.
– Die 4- bis 5-geschossigen Bebauungen des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans, die Durchlüftung massiv einschränken und
– Sich damit das Klima in dem Plangebiet und darüber hinaus ganz erheblich verschlechtern wird – Insbesondere hinsichtlich der Luft-Qualität und der Belastungen bei hohen Temperaturen.
– Von dieser Belastung insbesondere auch zahlreiche Kinder und Jugendlichen der anliegenden Schul- und Betreuungseinrichtungen betroffen sind.
– Die älteren Anwohner und Anwohnerinnen immer größere Probleme mit den Hitzeinseln in der Innenstadt (siehe Klimaschutzbereich im Entwurf des FNP*2030) bekommen.
– Die Stadt Aachen, wie viele andere Städte, Regionen und Länder in Europa den Klimanotstadt ausgerufen hat.
– Klimaschutz ein höchst aktuelles und relevantes politisches Thema ist.

Mich macht es fassungslos, dass trotz laufender Proteste von Bürgerinnen und Bürgern, der aktuelle politische Debatten und der für den Klimaschutz auch in diesem Maßstab dringend angezeigten Handlungsbedarfe, für das genannte Plangebiet offensichtlich ohne entsprechende Berücksichtigung und geeignete Abwägung gegenteilige Festlegungen im FNP erfolgen sollen. Ich halte diese hinsichtlich des Klimaschutzes für kontraproduktiv.

Die gewinnorientierten Interessen der Investoren scheinen dem Gemeinwohl übergeordnet zu sein. Und dies obwohl der Erhalt dieser Grünfläche einer bedarfsgerechten Wohnbebauung insgesamt für Aachen nicht entgegensteht.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, abweichend vom aktuell offengelegten Entwurf des FNP*2030 im Zuge der Festlegung den vollständigen Erhalt der genannten Grünfläche aus dem aktuell rechtsgültigen FNP fort zuschreiben.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen