Stellungnahme des NABU Stadtverbands Aachen zur Zertifizierung des Forstamtes der Stadt Aachen bzw. der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung des Aachener Stadtwaldes nach FSC (FSC-C116663)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der Lokalpresse (bspw. „Zeitung am Sonntag“, 11.10.2020) haben wir von der anstehenden erneuten FSC-Zertifizierung des Forstamtes der Stadt Aachen erfahren.
Der NABU ist mit mehr als 700.000 Mitgliedern und Förderern bundesweit der größte und älteste Naturschutzverband Deutschlands, gegründet 1899. In NRW ist der NABU mit über 100.000 Mitgliedern der größte gesetzlich anerkannte Naturschutzverband.
Namens unserer etwa 3.300 Mitglieder im NABU-Stadtverband Aachen e.V. möchten wir daher zu einigen Aspekten Stellung nehmen.
Allgemein:
Zunächst weist der NABU-Stadtverband Aachen darauf hin, dass der städtische Wald (ca. 2300 ha, von insgesamt etwas über 3.000 ha Wald im Stadtgebiet) in erster Linie der stadtnahen, ruhigen Erholung der Aachenerinnen und Aachener sowie dem Schutz der ökologischen Funktionen dienen soll: Klimaschutz bzw. THG-Bindung, Luftreinhaltung, Wasserspeicher, Schutz wertvoller Böden, Erhaltung von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten. Forstwirtschaftliche Erwägungen und ökonomische Interessen sollten demgegenüber in den Hintergrund treten, ebenso die Nutzung für sportliche Zwecke einiger kleiner Interessengruppen (z.B. Mountainbike-FahrerInnen, s.u.).
Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere NABU-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Landschaftsplanes (LP) der Stadt Aachen vom Dezember 2018 (1) und die gemeinsamen Forderungen des Runden Tisches Klimanotstand Aachen (RT) vom Sommer 2019 sowie in den Wahlprüfsteinen zur Kommunalwahl im September 2020 (2).
Im Detail:
Im Interesse des Schutzes natürlicher Ressourcen und der biologischen Vielfalt bitten wir auf folgende Punkte zu achten, bei denen trotz der FSC-Zertifizierung noch etliche, teils erhebliche Defizite bestehen.
Die erforderlichen Nachbesserungen ergeben sich auch aus den Zielen der UN-Konvention für die Biologische Vielfalt (CBD 1992, sowie deren Aichi-targets 2010), der EU-Biodiversitätsstrategie (2011), der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS 2007) sowie der Umsetzung in Bundes- und Landesrecht. Hierbei sind insbesondere das Aichi-target Nr. 11 (die Vertragsstaaten stellen mindestens 17 Prozent ihrer Landfläche und Binnengewässer unter Schutz) und Ziel Nr. B 1.2.1 (Wälder) der NBS zu beachten (mindestens 5 Prozent des Waldes bzw. 10 Prozent des öffentlichen Waldes sind aus der forstlichen Nutzung zu nehmen):
- Zur Umsetzung der Aichi-targets (insb. Ziele 11 und 7) und insbesondere der NBS sollten mindestens zehn Prozent des Aachener Waldes aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Maßstab darf nicht nur die nominelle Erfüllung des Prozentsatzes sein, sondern es sollten zum Schutz der biologischen Vielfalt größere, zusammenhängende, ökologisch hochwertige Bestände sein. Im Rahmen des neuen Landschaftsplanes (LP) der Stadt Aachen, der voraussichtlich 2021 politisch beschlossen wird, werden zwar mehr Waldflächen unter Naturschutz gestellt; die geplanten NSG sind aber z.T. zu klein, und teilweise nur auf die direkte Umgebung der Bäche bzw. Bachtäler begrenzt.
- Die in einigen Teilen des Aachener Stadtwaldes, insbesondere im Augustinerwald noch vorhandenen alten Eichen (> 200 Jahre) und Buchen sollten nicht mehr gefällt (und als „Wertholz“ verkauft), sondern als Naturdenkmale oder durch andere geeignete Instrumente unter Schutz gestellt werden. Größere Parzellen sollten der Wildnisentwicklung gemäß NBS 2007 und § 40 LNatSchG NRW („Wildnisentwicklungsgebiete“) überlassen bleiben und aus der forstlichen Nutzung genommen werden.
- Abgestorbene Bäume, sowohl liegendes als auch stehendes Totholz, sind ein wertvoller Lebensraum und daher im Wald zu belassen, nicht nur in den o.g. Schutzgebieten. In Deutschland leben alleine etwa 1.300 Käferarten (xylobionte Arten) an Alt- und Totholz, zudem viele andere Wirbellose, Zersetzer, Pflanzen-, Pilz- und Flechtenarten. Höhlen in stehendem Totholz sind wichtige Brutplätze für seltene Vogel- und Fledermausarten, Baumstümpfe und liegende Stämme sind für Wildkatze und Kleinsäuger (3) wichtig etc.
- Der Naturverjüngung ist in allen dafür möglichen Fällen Vorrang vor Neu- oder Nachpflanzungen zu geben. Neubepflanzungen sind nur mit autochthonen Gehölzarten durchzuführen. Die in den letzten 200 Jahren – aus rein wirtschaftlichen Gründen – vermehrt angebaute, nicht standortheimische Fichte sollte nicht mehr gepflanzt werden. Ebenso ist auf nicht heimische oder gar invasive Arten zu verzichten, etwa Roteiche (Quercus rubra), Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina), Rotesche (Fraxinus pennsylvanica), Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Weymouth-Kiefer (Pinus strobus), sowie die insbesondere nach dem 2. Weltkrieg angepflanzte Hybridpappel (Populus x canadensis) (4).
- Der Wegebau bzw. die bisher sehr radikale Wegrandpflege / Grabenräumung sollte dringend geändert werden. Artenreiche Wegränder sind insbesondere für die biologische Vielfalt und als wirksame Maßnahme gegen das Insektensterben wichtig.
- In der Umgebung von Greifvogel- und Schwarzstorchhorsten (Radius 300 Meter) ist die forstliche Nutzung für die Dauer der Brut- und Nistzeit einzustellen (5).
- Der massiv steigenden Anlage und Nutzung illegaler sogenannter „Singletrails“ durch MTB-FahrerInnen abseits der für das Radfahren erlaubten festen Wege (§ 2 und § 70 LFoG NRW) sollte verstärkt Einhalt geboten werden. Hierfür sind mehr Kontrollen durch Forstpersonal, Ordnungsamt und ggf. Naturschutzwacht erforderlich. Wünschenswert wäre, wie in Baden-Württemberg, nur noch Wege von mindestens 2 Meter Breite für das Radfahren freizugeben (§ 37 LWaldG BW). Wir verweisen auf den entsprechenden einstimmigen Beschluss der NABU-Jahreshauptversammlung vom März 2020 (6)
Mit der Bitte, unsere Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
NABU-Stadtverband Aachen e.V.
i.A.
Claus Mayr, 1. Vorsitzender
Links / Ergänzungen:
- https://www.nabu-aachen.de/neuer-landschaftsplan-fuer-aachen/
- https://www.runder-tisch-klimanotstand-ac.de/forstwirtschaft-ernaehrung/
- Gilt insbesondere für alle europäischen Vogelarten (Art. 1 VSchRL) sowie die Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie.
- Siehe diverse Papiere zum Thema des Bundesamtes für Naturschutz (BfN, Bonn) sowie die Unionsliste invasiver Arten zur EU-Verordnung Nr. 1143/2014.
- Vgl. Dienstanweisung zum Artenschutz im Wald des Landes NRW (Mai 2010).
- https://www.nabu-aachen.de/jahreshauptversammlung-des-nabu-stadtverbandes-aachen-e-v/
durchschr.:
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, Ripshorster Str. 306, D-46117 Oberhausen
BUND-Stadtgruppe Aachen
LNU-Mitgliedsverbände in Aachen
Ökologie-Zentrum Aachen e.V.
Regionale Resilienz Aachen e.V.