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Die Förderung von Hecken als kommunalpolitische Maßnahme zum Erhalt der Biodiversität

Kommunale Maßnahmen zur Förderung von Hecken

vorgelegt als Hausarbeit am Institut für Politische Wissenschaft der RWTH Aachen im Juni 2019.

Stefan Mingers

Mit dem Bericht der siebten Plenarsitzung des Weltbiodiversitätsrats der Vereinten Nationen, der so genannten Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, kurz IPBES, hat das Artensterben eine ganz neue Öffentlichkeit bekommen. Es herrscht weitestgehend Einigkeit darüber, dass der Erde ein sechstes Massenaussterben bevorsteht, sollten nicht sofort tiefgreifende und effektive Maßnahmen getroffen werden. Doch wie so oft bedeutet Einigkeit über eine Problemlage nicht, dass auch Einigkeit über zu ergreifende Maßnahmen und Lösungsansätze besteht. Vermeintlich „große Lösungen“ scheitern an politischen Widerständen und Sachzwängen. Bei vielen Umwelt- und Klimaproblematiken zeichnet sich ab, dass politische Lösungen auf Landes- und Kommunalebene gesucht und umgesetzt werden müssen. Zahlreiche Positivbeispiele zeigen, dass auf kommunaler Ebene einiges für den Erhalt der Biodiversität getan werden kann. Gerade im Bereich der Biotopvernetzung und des Lebensraumschutzes belegen Studien, dass durch den Schutz und die Förderung von Heckenstrukturen die Biodiversität positiv beeinflusst werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird eine Brücke zwischen kommunalen Möglichkeiten und dem Lebensraum der Hecken geschlagen, indem sie der Frage nachgeht: „Inwiefern kann die Biodiversität durch die Förderung von Heckenstrukturen stabilisiert werden und welche Maßnahmen kann die Kommunalpolitik in diesem Bereich treffen?“
Die Beantwortung dieser Frage erfolgt in drei Schritten: Im dreiteiligen ersten Kapitel werden grundlegende Informationen zur Relevanz von Hecken zusammengetragen, um so eine bessere Verständnisgrundlage für den weiteren Verlauf zu schaffen. Zunächst wird aufgezeigt, dass Biodiversität nicht bloß ein zu vernachlässigender Faktor einer „ansehnlichen“ Natur ist, sondern zentrale Voraussetzung für die aktuelle Verfasstheit der Gesellschaft und des Wirtschaftssystems. Darauf aufbauend wird sowohl die ökonomische Relevanz von Hecken, vor allem für die Landwirtschaft, als auch die Relevanz für die Artenvielfalt angedeutet. Von größerer Bedeutung für diese Arbeit ist hierbei eindeutig letztere, wobei im weiteren Verlauf auch auf die ökonomische Relevanz zurückgegriffen wird. Zuletzt wird die Bedeutung von Hecken in Bezug zu ihrer Zusammensetzung gestellt. Es wird gezeigt, welchen Einfluss heimische Gehölzarten auf die Biodiversität haben und welche Folgen die Auswahl nicht standorttypischer Arten haben kann. Im darauffolgenden Kapitel werden Positivbeispiele für kommunale Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität mittels Hecken gesammelt. Hier werden zuerst Beispiele zum Schutz und zur Förderung bereits bestehender Hecken aus heimischen Gehölzarten gegeben. Ergänzt werden diese im nächsten Schritt durch Beispiele zur kommunalen Förderung, bzw. Beeinflussung der Neuanlange von Hecken aus standorttypischen Pflanzen. Abgeschlossen wird dieses Kapitel durch einen Blick auf kommunales Vorgehen gegen Hecken aus fremdartigen Gehölzen. Auf Grundlage der beiden Kapitel werden im letzten Kapitel Maßnahmenvorschläge für kommunale Handlungsmöglichkeiten extrahiert. Hierbei wird sich auf erarbeitete Grundlagen über die richtige Pflege und Anlage von Hecken und auf Maßnahmen aus den Beispielen berufen.
Für diese Schritte greift die vorliegende Arbeit auf Literatur verschiedener wissenschaftlicher Fachrichtungen und auf Publikationen von nicht wissenschaftlichen Akteuren zurück. Für das erste Kapitel werden vorrangig Arbeiten aus den Bereichen der Biologie, wie Bücher zur Biodiversität , oder Publikationen, etwa verschiedener Bundesministerien und deren Ableger , bemüht. Auch umsichtige Publikationen von Interessensverbänden, wie z. B. der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft werden berücksichtigt. Im zweiten Kapitel finden Veröffentlichungen der Kommunen , Fachartikel und auch anderweitige Publikationen, wie z. B. Zeitungsartikel Berücksichtigung. Im letzten Kapitel werden die verwendeten Quellen punktuell um Fachliteratur, so beispielsweise durch eine Arbeit zum kommunalen Umweltschutz , ergänzt.

2. Bedeutung von Hecken für die Biodiversität

Wie eingangs erwähnt, werden zunächst grundlegende Informationen zur Relevanz von Hecken für die Biodiversität zusammengetragen. Im ersten Abschnitt dieses Kapitels wird aufgezeigt, welche Bedeutung eine intakte Artenvielfalt für die Verfasstheit unserer Gesellschaft und Wirtschaftsordnung hat, um daraufhin zu klären, welche Relevanz Hecken für die Biodiversität haben. Zum Schluss wird diese Relevanz in Bezug zu ihrer Zusammensetzung gestellt.

2.1. Warum ist Biodiversität wichtig?

Die Biodiversität gilt es nicht nur um ihrer selbst willen zu erhalten. Auch wenn einige Autoren zurecht auf den freudestiftenden und ästhetischen Wert der bloßen Existenz bestimmter Natur- und Landschaftsgüter hinweisen (vgl. Marggraf 2001: 366), so ist gerade in unserer Gesellschaft auch der ökonomische Wert der Artenvielfalt zu betonen. Diese dient nicht bloß der Sicherung unserer Ernährungsgrundlage (vgl. ebd.: 364f). Um ihre Relevanz für unser Leben besser nachvollziehbar zu machen, beschreibt Ewald Weber Biodiversität und die damit verbundenen Ökosysteme, analog zur vorherrschenden Dienstleistungsgesellschaft, als Dienstleister (vgl. Weber 2018: 206). Diese stellen eine Reihe von Dienstleistungen bereit, welche in vier Kategorien unterschieden werden können: unterstützende, bereitstellende, regulierende und kulturelle Dienstleistungen. Zu ersteren gehören nach Weber für das gesamte Leben unverzichtbare Leistungen, wie Boden- und Sauerstoffbildung, Nährstoffkreisläufe, Abbauprozesse, Artenvielfalt sowie die genetische Vielfalt der Arten. Bereitstellende Dienstleistungen sind eben solche, welche die Grundbedürfnisse von Menschen und Tieren decken. Hierzu zählt die Bereitstellung von sauberem Wasser, Nahrung, Baumaterial, Rohstoffen für weitere Erzeugnisse und von Energieträgern. Regulierende Dienstleistungen definiert er als „Vorgänge in der Natur, ohne die unser Leben weitaus weniger angenehm wäre“ (ebd.): Regulierung des Klimas, der Auswirkungen von Trockenheit und Hochwasser, der Bestände von Krankheitserregern und Schädlingen, die Reinigung von Luft und Wasser, der Abbau von Abfällen sowie die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Alles was „den Grad des Wohlfühlens“ (ebd.) beeinflusst, wie Erholung, Naturerlebnisse und -tourismus, die bereits erwähnte ästhetische Befriedigung, spirituelle Erfahrungen und Ruhe, kann als kulturelle Dienstleistung zusammengefasst werden. (Vgl. ebd.) In der Summe sind diese Dienstleistungen unabdingbar für unsere aktuellen ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturen, beispielsweise gibt es ohne Boden keine Wirtschaft. (vgl. ebd.: 207). Die Bildung eben dieses ist eine Leistung, an der eine Vielzahl von Kleinstlebewesen beteiligt ist. Auch wenn das Vorhandensein einer hohen Artenvielfalt nicht die Qualität einer jeden ökologischen Dienstleistung gleichermaßen verbessert, so lässt sich die Frage nach der Notwendigkeit von Vielfalt nach Weber damit beantworten, dass „viele Arten besser sind als wenige. Ausnahmen gibt es viele, doch wie heißt es? Ausnahmen bestätigen die Regel.“ (ebd.: 227) Diese Ausnahmen, von ihm als redundante Arten bezeichnet, sollten jedoch als „Sicherheitsreserve“ (ebd.: 228) betrachtet werden, welche bei fortschreitendem Biodiversitätsverlust einige ökonomisch und ökologisch besonders relevante Arten ersetzen können (vgl. ebd.).
Mag auch nicht jeder von der moralischen Verpflichtung überzeugt sein, die biologische Vielfalt auf der Erde schützen zu müssen, so sollte doch diese Argumentation immerhin soweit verfangen, dass es aus reinem Eigeninteresse keine andere Option für unsere Gesellschaft geben kann, als eben dies zu tun. Diese Erkenntnis ist nicht neu und in Deutschland existieren bereits über 20.000 Schutzgebiete für Flora und Fauna, jedoch konnten diese bis dato nicht den Rückgang von Vogel- und Schmetterlingsarten, den Anstieg der Anzahl gefährdeter Arten oder die Vernichtung und Zerschneidung zahlloser Lebensräume verhindern (vgl. ebd.: 320). Laut Weber sind die meisten dieser Gebiete zu klein und oft in Zonen intensiver Landwirtschaft gelegen, wodurch die Vernetzung von Lebensräumen und der damit verbundene Austausch von Tier- und Pflanzenarten ausbleibt. Somit kommt es nicht zur Stabilisation der Populationen. Neben der Vergrößerung einzelner Gebiete sowie die Anlegung mehrerer kleiner Schutzgebiete zwischen den größeren als „Trittsteine“ (ebd.: 321) und der Einbettung der Gebiete in Zonen extensiver Landnutzung, ist vor allem die Vernetzung dieser durch Korridore wichtig. Auf diese Weise kann ein Netz zusammenhängender Schutzgebiete entstehen, zwischen denen freier Austausch der Population und deren Vergrößerung möglich ist. (Vgl. ebd.: 320f) Ein zentrales Element für dieses Netz können Heckenstreifen darstellen (vgl. ebd.: 321).

2.2. Ökonomische und ökologische Relevanz von Hecken

Neben der Vernetzung von Lebensräumen, erfüllen Hecken eine weitere wichtige ökologische Funktion. Sie stellen einen wertvollen Lebensraum dar, welchem in diesem Teil der Arbeit Rechenschaft getragen wird, um zu verdeutlichen, dass Hecken mit Hinblick auf die Biodiversität als schutz- und förderungswürdig betrachtet werden sollten.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung definiert Hecken als „ein- bis mehrjährige Gehölzpflanzungen aus Sträuchern bzw. einer Kombination aus Bäumen und Sträuchern, die einer mehr oder weniger regelmäßigen Pflege unterliegen. Hecken werden im Idealfall noch von mehrjährigen Gras- und Kräutersäumen begleitet.“ (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2018: 7) Gestützt wird diese Definition von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Nach ihr sind diese „linienförmige, durchgehend mit Bäumen und Sträuchern oder nur mit Sträuchern bewachsene, 2 bis 10 m breite Streifen auf Grenzrainen, Feldterassen, Böschungen, Hohlwegen und anderen Strukturen in der Flur.“ (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft 2017: 3) Beide Definitionen konzentrieren sich mehr oder weniger explizit auf den landwirtschaftlichen Bereich, sind aber auch auf andere Flächen anwendbar. Die meist auf Wiesen und sonstigen Grünflächen gelegenen Heckenstrukturen erfüllen eine ganze Reihe ökonomischer und ökologischer Funktionen, wobei diese wie gezeigt, nicht immer getrennt voneinander zu betrachten sind. Zu den wirtschaftlichen Funktionen zählen für die Landwirtschaft äußerst positive Effekte wie das Filtern der Luft, das Verhindern von Einträgen von Dünge- und Spritzmitteln auf umliegende Flächen, der Schutz von Böden vor Erosion, das Festigen von Hängen und Uferbereichen sowie die Steigerung der Erträge umliegender Nutzflächen (vgl. ebd.: 12-16). Letzteres bewirken die Erhöhung der Taumenge, die Reduzierung der Verdunstung, der positive Einfluss auf die Bodenfeuchtigkeit, Luft- und Bodentemperatur im Umkreis und vor allem die Vergrößerung der Nützlingspopulationen (vgl. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2018: 40ff). Gerade die Steigerung der Nützlinge überwiegt einen ökonomischen Nachteil von Hecken, nämlich die erhöhten Schädlingspopulationen auf angrenzenden Flächen, da diese durch die Nützlinge zahlenmäßig überflügelt und beseitigt werden (vgl. ebd.: 42). Auch Nachteile wie Wurzelkonkurrenz, Schattenwurf (vgl. ebd.: 39f) oder die Behinderung des Einsatzes großer Maschinen können bei korrekter Anpflanzung und Pflege größtenteils umgangen werden (vgl. Ewald/Lobsiger 1997: 66). Allein deswegen sollten Hecken in der Flur aus ökonomischer Sicht gefördert werden und aufgrund besagter Vorteile auch immer Bestandteil von Privatgärten sein (vgl. Neußner 2016: 7). Es ist darauf zu achten, dass diese nicht artenarm sind, da sie sich sonst weniger stark positiv auf die Biodiversität auswirken (vgl. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2018: 66).
Neben der vielfach bestätigten Verbindung von Lebensräumen (vgl. Ewald/Lobsiger 1997: 65; Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2018: 22; DLG e. V. 2018: 7), stellen Hecken selbst einen wichtigen Lebensraum dar (vgl. Boatman et al. 2007: 7; Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft 2017: 17; Ewald/Lobsiger 1997: 64). Sie bieten Tieren Nahrung, Nist- und Brutmöglichkeiten, Schutz vor Wind und Wetter, Überwinterungsmöglichkeiten sowie Deckung- und Rückzugsbiotope (vgl. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2018: 22; Ewald/Lobsiger 1997: 65). Diese Vorteile genießen etwa 1.500 Tierarten (vgl. Ewald/Lobsiger 1997: 64; Neußner 2016: 2), darunter 70 Vogelarten (vgl. Neußner 2016: 2), über 1.000 Insektenarten, neun Amphibien- und Reptilienarten und kleine Säugetierarten, wie Igel oder Feldhase. Viele dieser Arten gelten als gefährdet oder selten. (Vgl. Ewald/Lobsiger 1997: 64f) Beispiele für in bzw. von der Hecke lebende Arten sind Honig- und Wildbienen, Hummeln, Spinnen, Raubfliegen, Drosseln, Goldammern, Rotkehlchen, Dorngrasmücken, Neuntöter, Lurche, Kröten und Rehe (vgl. Bayerische Bundesanstalt für Landwirtschaft 2017: 17f). Deren Vielfalt hängt ab von Struktur und Pflege sowie der Vielzahl der Gehölzarten in der Hecke (vgl. Ewald/Lobsiger 1997: 64).
Umgekehrt sind nach Boatman, Parry, Bishop und Cuthbertson die Entfernung eben dieser, zu exzessiver Schnitt, das Schneiden zur falschen Zeit oder andere intensivierende Maßnahmen in der Nähe der Hecke problematisch für die Vielfalt. Zu intensivierenden Maßnahmen kann man das Entfernen der sie begleitenden Gras- oder Kräutersäume zählen. Auch der Schnitt im Herbst ist laut den Autoren problematisch, da dann die meisten Sträucher Früchte tragen. Dies kann erheblichen Einfluss auf die Nahrungsgrundlage, der von der Hecke lebenden Tiere haben. Zudem können einmal verlorene Strukturen, die ersetzt werden sollen, nicht so schnell denselben Wert für die Artenvielfalt aufweisen. (Vgl. Boatman et al. 2007: 8) Einzig für bestimmte Laufkäferarten scheint ein gegenteiliger Trend erkennbar: desto jünger, desto besser (vgl. Theves 2013: 233). Generell steigt mit der Strukturierung der Landschaft, auch durch Hecken, die Artenzahl (vgl. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2018: 22). Bezogen auf Vogelarten kann vor allem für landwirtschaftliche Flächen festgehalten werden, dass die Erhöhung der Strukturvielfalt einhergeht mit einer höheren Vielfalt. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Universität Göttingen, welche einen positiven Zusammenhang zwischen Diversität von Vogelarten und der Länge der Hecken in der Flur nachweisen konnte, vor allem bei Hecken in ansonsten relativ strukturarmen Gebieten. (Vgl. Batáry et al. 2010) Diese Zusammenhänge haben im letzten Jahrhundert gelitten, als im Rahmen der Flurbereinigung immer mehr Hecken verschwanden (vgl. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2018: 18). Aber auch die weitere Industrialisierung der Landwirtschaft leistet bis heute ihr Übriges (vgl. Boatman et al. 2007: 7).
Zusammengefasst sind Hecken ein- bis mehrjährige, linienförmige Gehölzanpflanzungen aus Sträuchern oder Bäumen, die gewisser Pflege bedürfen und im Idealfall von Gras- und Kräutersäumen begleitet werden. Sie eignen sich als Lebens- und Nahrungsraum sowie als Korridor zwischen Lebensräumen und haben somit einen positiven Einfluss auf die Biodiversität. Vor allem Gehölzarten und Pflege sind für die Wirkung der Hecke entscheidend.

2.3. Relevanz heimischer und fremdartiger Gehölzarten

Warum die Art der Sträucher und Bäume in der Hecke für die Wirkung eben dieser entscheidend ist, ist Thema dieses Abschnitts. Nach Ewald und Lobsiger haben Hecken dann den größten Wert für die Biodiversität, wenn sie aus standorttypischen Pflanzen unterschiedlichen Alters bestehen, besonders wenn sie sorgsam angelegt und gepflegt werden. Hingegen sind „Monokulturhecken“ (Ewald/Lobsiger 1997: 67), strukturlose Hecken und solche aus gleichaltrigen Pflanzen für die Diversität von nachrangiger Bedeutung. (Vgl. Ewald/Lobsiger 1997: 64-67) Strukturreich ist in diesem Zusammenhang die Vorherrschaft möglichst vieler unterschiedlicher Strukturen, z. B. Einbuchtungen oder vereinzelter Bäume, welche die Hecke ökologisch wertvoller werden lassen (vgl. Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden 2014: 12). Überalterte oder artenarme Hecken können durch Verjüngungsmaßnahmen wie das so genannte „auf den Stock setzen“ (DLG e. V. 2018: 8) oder durch Anpflanzung anderer Arten in ihrer ökologischen Relevanz aufgewertet werden. Größere Pflegemaßnahmen müssen zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Sinnvollerweise sollten auch leichte Pflegemaßnahmen nur nach der Blüte der meisten Pflanzen geschehen, da durch sie oft Blüten und Früchte von der Hecke entfernt werden. Außerdem sollte nie die gesamte Hecke bearbeitet werden, sondern immer höchstens 20 % der Gesamtlänge in einem Jahr, die gesamte Hecke so über mehrere Jahre versetzt, um Habitate nicht unnötig zu zerstören. Hierbei ist darauf zu achten, Fräseffekte zu vermeiden, indem handgeführte Geräte oder s. g. Lichtraumprofilschneider verwendet werden. (Vgl. ebd.) Werden diese Pflegebedingungen beachtet, können Hecken aus heimischen Arten großes Potential entfalten, welches durch die Kombination mit Gras- und Kräuterstreifen weiter gefördert wird. Deswegen sollten solche Streifen nicht ausgeräumt werden (vgl. Ewald/Lobsiger 1997: 67). Hinweise für die Anlage einer naturnahen und standortgerechten Hecke können Waldränder und alte Hecken in der Nähe geben (vgl. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 2018: 74), allerdings gibt es für die Auswahl der Gehölzarten auch hilfreiche Auflistungen (vgl. ebd.: 26; Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft 2017: 3; World Wide Fund 2019: 2). Eine solche findet sich in einer Publikation des Bundesumweltministeriums. Diese unterscheidet für Deutschland sechs Zonen mit heimischen Baum- und Straucharten, wobei manche in mehreren Zonen oder in ganz Deutschland vorkommen. In Deutschland kommen folgende Arten als heimische Gehölzarten in Frage: Feld-Ahorn, Berg-Ahorn, Schwarz-Erle, Blutroter Hartriegel, Gewöhnliche Hasel, Zweigriffliger Weißdorn, Eingriffliger Weißdorn, Pfaffenhüttchen, Rot-Buche, Faulbaum, Gewöhnliche Esche, Trauben-Kirsche, Schlehe, Trauben-Eiche, Stiel-Eiche, Kreuzdorn, Hunds-Rose, Silber-Weide, Sal-Weide, Grau-Weide, Bruch-Weide, Purpur-Weide, Mandel-Weide, Korb-Weide, Hohe Weide, Schwarzer Holunder, Eberesche, Winter-Linde, Berg-Ulme und Gemeiner Schneeball. Für Nordrhein-Westfalen beispielsweise gibt es folgende zusätzliche Gehölzarten: Spitz-Ahorn, Sand-Birke, Moor-Birke, Hainbuche, Zitter-Pappel, Vogel-Kirsche, Lorbeer-Weide, Flatter-Ulme, Gewöhnliche Berberitze, Ess-Kastanie, Liguster, Rote Heckenkirsche, Trauben-Holunder, Feld-Ulme, Wolliger-Schneeball und Besen-Ginster. (Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2012: 8-11)
Insbesondere heimische Arten bieten Nützlingen ausreichenden Lebensraum und Vögeln, wie Dorngrasmücke und Neuntöter Brut- und Nahrungshabitate (vgl. DLG e. V. 2018: 7). Laut dem Umweltamt der Stadt Wiesbaden ernähren sich von heimischen Sträucher- und Baumarten folgende Anzahl an Vogelarten: Haselnuss 10, Gemeiner Hartriegel 24, Hundsrose 27, Weißdorn 32, Faulbaum 36, Schwarzer Holunder 62 und Eberesche 63. Hingegen können sich laut der Behörde von Arten wie Kirschlorbeer (3) oder dem Essigbaum (2) viel weniger Arten ernähren. Auch bei Insekten schneiden die heimischen Arten „besser“ ab. Diese sammeln nach Angaben des Umweltamtes Pollen bevorzugt auf heimischen Wildsträuchern, wie etwa der Salweide, „deren Blütenstaub für 34 verschiedene Bienenarten attraktiv ist“ (Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden 2014: 11). (Vgl. ebd.: 10f) Fremdartige Pflanzen bieten nicht nur weniger Futterquellen und Lebensräume, sondern sie können nach Strafinger und Schrader auch viele negative Effekte nach sich ziehen. Sie legen dar, dass fremdartige Pflanzen sich in neuen Gebieten etablieren und ausbreiten können und so die bestehende Artenvielfalt durch Konkurrenz, Einschleppung von Krankheitserregern oder durch die Veränderung der Lebensbedingungen gefährden. Diese Gefahren sind nicht nur ökologischer Natur. Invasive Arten (die Hälfte hiervon Pflanzen), verursachen laut Strafinger und Schrader in Europa jährlich Kosten in Höhe von 12,5 Mrd. Euro. (Vgl. Strafinger/Schrader 2012: 67f)
Wie sich zeigt, sind bei der Neuanpflanzung bzw. beim Schutz bestehender Hecken vorrangig solche aus heimischen Gehölzarten von Bedeutung für die Biodiversität. Diese müssen fachgerecht angelegt und gepflegt werden, um ihrer Bedeutung gerecht zu werden. Gleichzeitig sollten sie arten- und strukturreich sein und von anderen Saumbiotopen wie Gras- und Kräuterstreifen begleitet werden. Fremdartige Gehölzarten hingegen gefährden sogar die Biodiversität.

3. Beispiele für kommunale Maßnahmen

Nachdem die Relevanz von Heckenstrukturen für die Biodiversität geklärt ist, werden in diesem Kapitel zunächst Beispiele für den Schutz und die Förderung vorhandener, heimischer Heckenstrukturen durch Kommunen, dann für die kommunale Förderung von Neuanpflanzungen heimischer Arten und zuletzt für kommunales Vorgehen gegen fremdartige Heckenarten genannt.

3.1. Erhalt und Förderung von Hecken aus heimischen Arten

Geht es um den Schutz und die Förderung bestehender Hecken aus heimischen Arten, so lohnt ein Blick in die deutsche Eifel. Dort haben sich verschiedene Gemeinden dem Erhalt der für sie typischen Eifelhecken verschrieben. Diese haushohen Hecken aus standortgerechten Arten wie z. B. der Rotbuche (vgl. Beckmann 1979: 99), wurden ursprünglich zum Schutz der Häuser vor rauen Witterungsbedingungen angelegt. Bereits frühere Untersuchungen aus Zeiten, in denen das Thema Biodiversität gerade erst aufkam, deuten darauf hin, dass in diesen Hecken ein höheres Insektenaufkommen zu verzeichnen ist. Ein Fragebogen an Besitzer solcher Hecken aus den 1970er Jahren deutet solche Beobachtungen an (vgl. ebd.: 39). Der Monschauer Ortsteil Höfen setzt zum Schutz der Haushecken auf Sensibilisierung. Ein durch das Land NRW geförderter so genannter „Heckenweg“ (Nordrhein-Westfalen Stiftung 2019) führt Touristen und Einheimische auf einem Rundweg durch das Dorf entlang besonders gut erhaltener und gepflegter Hausschutzhecken (vgl. ebd.). Der Weg weist auf die lange Tradition der Heckenlandschaft und ihre ökologische Bedeutung hin (vgl. Bauer + Kirch GmbH 2019). Die Pflege und der Erhalt dieser Hecken werden durch die Städteregion Aachen finanziell gefördert und auch die Flurhecken der Ortschaft fallen als Teil eines Heckenpflegeprogramms des Naturparks Nordeifel unter eine Förderung des Landes (vgl. ebd.). Durch eine Kooperation der Kommune mit übergeordneten Instanzen konnten in Höfen sowohl Sensibilisierung für die Bedeutung von Hecken, als auch Anreize für die richtige Pflege und somit den Erhalt des ökologischen Nutzens, geschaffen werden. Einen ähnlichen Weg geht die nahgelegene Ortschaft Eicherscheid. Da in dem Dorf die Hecken von der Flurbereinigung verschont blieben, ist bis heute ein Großteil seiner Heckenlandschaft erhalten. Diese war u. a. mitentscheidend für die Auszeichnung des Dorfes als Bundesgolddorf. Auch hier führt ein Wanderweg vorbei an Hausschutzhecken und Flurhecken, welche jeweils aus heimischen Arten bestehen (vgl. Rursee-Touristik GmbH 2015). Dieser Weg wird finanziell durch die Städteregion Aachen unterstützt (vgl. ebd.). Ebenfalls wird hier durch Kooperation eine ähnliche Sensibilisierungsstrategie verfolgt.
Die Gemeinden Lautertal und Ulrichstein in Hessen setzen zum Erhalt heimischer Heckenstrukturen auf ein Pilotprojekt zur Förderung eben dieser. Laut eigenen Angaben soll dieses Projekt durch gezielte Pflegemaßnahmen an Hecken die Artenvielfalt erhalten. Einen Teil der Pflegekosten wollen die Gemeinden durch die regionale Verwertung von hierbei erhaltenen Holzhackschnitzeln ausgleichen, was in etwa der ursprünglichen Nutzung der Hecken entspricht. Von der Wiederbelebung dieser traditionellen Verwertungsart sollen neben der Biodiversität auch die regionale Wirtschaft und der Tourismus profitieren. Nach Angaben der Gemeinden profitiert Letzterer u. a. durch die Möglichkeit des Sammelns von Blüten und Früchten. Zu den durchgeführten Pflegemaßnahmen gehören z. B. ein maßvolles „auf den Stock setzen“ und die Vermeidung von Schnittschäden. So soll gezeigt werden, dass Hecken einen großen ökologischen und ökonomischen Nutzen haben, wenn man sie richtig unterhält. Auf diese Thematik soll durch eine unterstützende Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam gemacht werden. Und auch das von den Gemeinden selbst gesetzte Ziel einer kostenneutralen Heckenpflege soll andere Kommunen von dem Modell einer umweltgerechten Heckennutzung und Förderung überzeugen. (Vgl. Bioenergie Region Mittelhessen 2015: 5-11) Die Kommunen verfolgen hier eine zweigleisige Strategie. Zum einen wollen sie durch ihr Projekt für die Relevanz von Hecken sensibilisieren, zum anderen wollen sie durch deren schonende wirtschaftliche Nutzung einen weiteren Verlust des Lebensraumes verhindern.
Die angeführten Beispiele verdeutlichen, dass für den Erhalt heimischer Heckenarten auf Sensibilisierungs- und (finanzielle) Förderungsmaßnahmen zurückgegriffen werden kann. Die Wiederbelebung ursprünglicher Nutzungszwecke sowie die finanzielle Förderung einer richtigen Pflege und die Sensibilisierung für die ökologische Relevanz eben dieser können für Kommunen Werkzeuge auf dem Weg zur Förderung der Biodiversität mittels Hecken darstellen.

3.2. Förderung der Neuanlage von Hecken aus heimischen Arten

Neben dem Erhalt bereits bestehender Heckenstrukturen, ist es notwendig die Zahl der Hecken in den Landschaften zu erhöhen, um so weitere Lebensräume und Korridore zu schaffen. Diese Arbeit unterscheidet hierbei in mehrere Maßnahmenformen: Anpflanzung durch die Kommunen, Sensibilisierung, Restriktionen bzw. Vorschriften.
Beispiele für solche Maßnahmen finden sich wieder in der Eifel. Die Gemeinde Simmerath versucht in ihrer Gestaltungssatzung für den Ortsteil Einruhr, ihre Bürger bei der Neuanlage von Heckenstrukturen gezielt von der Auswahl heimischer Gehölzarten zu überzeugen. Für die Einfriedung von Grundstücken schlägt sie die Verwendung von Gehölzen wie Hainbuche, Eingriffliger, Weißdorn, Rotbuche, Stechpalme und Gemeiner Liguster vor (vgl. Gemeinde Simmerath 2009: 5). Restriktiver geht die nahgelegene Gemeinde Roetgen vor. Sie schreibt in einem Bebauungsplan für einen neuerschlossenen Ortsteil vor, dass Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen durch standorttypische Heckenpflanzungen gemäß Pflanzliste 5 ihres landschaftspflegerischen Begleitplans vorzusehen sind (vgl. Gemeinde Roetgen 2006: 4). Ähnlich macht es die ostbelgische Gemeinde St. Vith. Ihrer Kommunalen Städtebauordnung ist zu entnehmen, dass im gesamten Gemeindegebiet pflanzliche Einfriedungen nur bestehend aus Hecken aus ein- oder mehreren einheimischen Arten angelegt werden dürfen, wobei die Verwendung von Nadelhölzern ausdrücklich untersagt wird. Gleichzeitig dürfen „bemerkenswerte Bäume und Hecken“ (Stadt St. Vith 1997: 52) nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Gemeindekollegiums gefällt oder verändert werden. (Vgl. ebd.: 51f) Des Weiteren ist zu lesen, dass Campingplätze und Wochenendhäuser im Gemeindegebiet von Hecken aus heimischen Pflanzenarten umgeben sein müssen (vgl. ebd.: 61). Im alten Dorfkern müssen Umzäunungen aus beschnittenen Hecken aus regionalen Laubhölzern bestehen (vgl. ebd.: 82) und vor allem müssen eben solche, wenn sie gut erhalten sind, erhalten bleiben (vgl. ebd.: 99). Für neue Wohngebiete schreibt die Stadt selbiges für gut erhaltene Hecken vor und auch die Umzäunung hat mittels beschnittener Hecken aus heimischen Laubholzarten zu erfolgen (vgl. ebd.: 116).
Im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne für den Erhalt und den Schutz der Bienen empfiehlt die nördlich von St. Vith gelegene Stadt Eupen ihren Bürgern, bei der Anpflanzung von neuen Hecken auf heimische Arten zu setzen (vgl. DGARNE 2019: 9). Durch die Verbindung von Hecken mit einem stark emotionalisierenden und aktuellen Thema, nämlich dem Bienensterben, versucht die Kommune ihre Bürger stärker auf die Thematik aufmerksam zu machen. Überall im Stadtgebiet finden sich Hin- und Verweisschilder auf das Maya-Plan genannte Projekt und auch die Stadt bezeichnet sich selbst als Maya-Stadt. Auf diese Weise bekommt das Thema Hecken durch andere Kampagnen Beachtung.
Eine Maßnahme, die in den Bereich Anpflanzung durch Kommunen fällt, findet sich in Berlin, genauer gesagt in der südlichen Gemeinde Osdorf. Dort hat in den 1990er Jahren eine Kooperation aus den Berliner Stadtgütern, dem Forstamt und einer lokalen Naturschutzgruppe auf einer Ackerfläche im Gemeindegebiet versucht, mehrere Probleme auf einmal zu lösen (vgl. Kühne/Freier 2012: 26). Interessanterweise konnte aufgrund des langen Beobachtungszeitraums durch Kühne und Freier eine aussagekräftige Studie angelegt werden. Laut den Autoren wurde das Projekt ins Leben gerufen, um in der strukturlosen Ackerlandschaft mit schwierigen Bodenverhältnissen die Biodiversität durch die Anlage einer so genannten Schichtholzhecke zu fördern. Diese besteht aus einer einreihigen Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern, die zwischen zwei Totholzwällen und blühenden Kräuterstreifen angelegt wird. Auf diese Weise soll sie geschützt werden und gleichzeitig ein wertvoller Lebensraum geschaffen werden. Laut der Studie wurden bei der Anpflanzung heimische Gehölze, wie z. B. Feldulme, Eberesche, Vogelkirsche, Traubeneiche, Winterlinde, Holzapfel oder Schlehe verwendet. (Vgl. ebd.: 26f) Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass durch die strukturreiche Hecke eine Vielzahl von Nützlingen angelockt werden konnte, von denen die umliegenden Felder profitieren. Die Anzahl der Schwebefliegen erhöhte sich beispielsweise im Vergleich zu umliegenden Feldern um das fünf- bis siebenfache, während die Anzahl der Schädlinge, vorrangig der Blattläuse, in umliegenden Feldern abnahm. Auch für die Dichte der Vogelreviere konnte beobachtet werden, dass die Schichtholzhecke mit 2,3 Revieren pro laufenden 100 m Hecke, der Dichte anderer Hecken entspricht. Laut den Autoren kam es zu einer Vergrößerung der Populationen von Goldammer, Dorngrasmücke, Stieglitz, Rotkehlchen und Amsel. (Vgl. ebd.: 31-35)
Zur Förderung von heimischen Hecken durch Neupflanzungen zeigen die benannten Beispiele, dass Kommunen mittels Sensibilisierung, Vorschriften in Gestaltungssatzungen und eigenen Initiativen viel für eben diese bewegen können.

3.3. Vorgehen gegen fremdartige Gehölzarten

Große Bemühungen im Kampf gegen invasive Arten sind in der Schweiz zu beobachten. Hier gibt es u. a. große Probleme mit der Ausbreitung des Kirschlorbeers (vgl. Tamedia AG 2017). Wie das Schweizer Nachrichtenportal „20minuten“ 2017 berichtete, möchte die Stadt Luzern gezielt gegen diesen vorgehen, da dieser sich in umliegenden Wäldern zunehmend ausbreitet und einheimischen Pflanzen den Platz wegnimmt. Dem Bericht zufolge hat die Stadt daher auf 1.000 m² Fläche Kirschlorbeerpflanzen gerodet. Darüber hinaus ruft sie Gartenbesitzer dazu auf, auf die fremdartige Pflanze zu verzichten und stattdessen einheimische Alternativen zu verwenden. Jedoch erwähnt der Bericht, dass die Stadt noch keine weitere Handhabe gegen die Pflanze hat, da diese nicht auf der Liste der verbotenen, invasiven Arten steht. So bleibt der Stadt momentan nur übrig, auf Sensibilisierungsmaßnahmen und auf Bekämpfungsmaßnahmen auf eigenen Flächen zu setzen. (Vgl. Tamedia AG 2017) Auf Unterstützung kann sie einem Bericht der Aargauer Zeitung zufolge durch den Schweizer Bund hoffen. Dieser möchte laut der Zeitung mittels einer Änderung des Umweltschutzgesetzes den Kampf gegen invasive Arten verstärken. Durch diese Änderung sollen Privatgärtner dazu verpflichtet werden, zu verhindern, dass Samen invasiver Pflanzen sich von ihren Gärten aus verbreiten können. Da dies meist nur durch die Expertise eines Gärtners sichergestellt werden kann und dieser im Zweifel kostspielig ist, soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass Gartenbesitzer invasive Arten entfernen, so der Bericht. Weiterhin ist vorgesehen, dass es für bestimmte Arten eine Bekämpfungspflicht gibt, aufgrund welcher auch auf Privatgrundstücken Vernichtungsaktionen durchgeführt werden können. (Vgl. AZ Zeitungen AG 2019) So könnte der Kommune mit Unterstützung übergeordneter Instanzen Handhabe gegen invasive Arten verschafft werden. Wie die Stadt Luzern, versucht auch die Stadt Eupen, ihre Einwohner davon zu überzeugen auf invasive Arten zu verzichten. Mittels eines Flyers zur Thematik, versucht sie über die Gefahren invasiver Pflanzenarten aufzuklären und gleichzeitig ihre Bürger zum Handeln zu bewegen, indem sie empfiehlt, sich über Bekämpfungsmethoden zu informieren, Samen, Pflanzen und Setzlinge nicht zu verbreiten und gleichzeitig die zuständigen Behörden über die Pflanzen zu informieren (vgl. Flussvertrag Maas-Unterlauf 2019: 1).
Wie die angeführten Beispiele belegen, können Kommunen auf mehrere Weisen versuchen, gegen fremdartige Arten vorzugehen. Neben dem schlichten Verbot der Anpflanzung bestimmter Gehölzarten mittels Gestaltungssatzungen (analog zum Verbot von Nadelhölzern durch die Stadt St. Vith in Kapitel 3.2.), können sie auf eigenen Flächen die Pflanzen entfernen und zudem versuchen ihre Bürger durch Sensibilisierungskampagnen für die Thematik zu gewinnen.

4. Kommunale Handlungsmöglichkeiten

Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse werden in diesem Kapitel Maßnahmenvorschläge für einen kommunalen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität mittels Sicherung und Förderung von Heckenstrukturen extrahiert. Unter Berücksichtigung ergänzender Quellen werden diese in drei Unterkapitel aufgeteilt: erstens Sensibilisierende Maßnahmen, zweitens Förderung heimischer Arten und Verbote invasiver Arten und drittens Maßnahmen auf kommunalen Grünflächen.

4.1. Sensibilisierende Maßnahmen

Viele der angeführten Beispiele lassen sich unter dem Begriff Sensibilisierung zusammenfassen. Angefangen bei Empfehlungen für die Verwendung von heimischen Arten bei Heckenneuanpflanzungen in der Gestaltungsordnung, wie in der Gemeinde Simmerath, hin zu Rundwegen, wie in Höfen und Eicherscheid, welche für die Tradition gewisser Heckenstrukturen, sowie deren richtige Pflege und ökologische Bedeutung sensibilisieren. Diese sind nicht für jede Kommune geeignet, zumindest nicht im stark urbanisierten Raum. Aufgrund ihrer Präsenz sowie ihrer Zugänglichkeit für Auswärtige und Einwohner, sind sie jedoch eine wichtige Sensibilisierungsmaßnahme. Solche und ähnliche erlebnisorientierte Sensibilisierungsmaßnahmen können auch ohne hohe Fördermittel realisierbar sein. Oft existieren bereits Strukturen, welche die Anlegung eines solchen Weges vereinfachen und auch auf gesellschaftliche Akteure kann für Expertise und Hilfskraft zurückgegriffen werden, z. B. auf Heckenschutzvereine. Andere Maßnahmen können Informationsbroschüren oder Flyer sein. Ähnlich dem Flyer der Stadt Eupen zu invasiven Arten und deren Auswirkungen sowie Bekämpfung, können Informationsmaterialen zusammengestellt werden. Diese können Aufklärung zur Relevanz von Hecken für die Biodiversität und über die richtige Heckenpflege enthalten: Informationen über standortgerechte Arten, ideale Form und Zusammensetzung einer Hecke, Relevanz von Gras- und Kräuterstreifen sowie Anmerkungen wann die Hecke ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften frühestens geschnitten werden sollte und wie. Auch Öffentlichkeitsarbeitskampagnen sind denkbare Maßnahmen, selbst wenn sie nur Projekte wie das der Gemeinden Lautertal und Ulrichstein begleiten. Kommunen können also mit wenig Aufwand auf das Thema Hecken und deren Relevanz für die Biodiversität aufmerksam machen.

4.2. Förderung heimischer Arten und Verbote invasiver Arten

Eine Reihe von Maßnahmen kann Anreiz für die Anlage und den Erhalt standorttypischer Heckenstrukturen und deren richtige Pflege sein. So kann die Auswahl von standortgerechten Arten vorgeschrieben bzw. die Verwendung anderer Arten verboten werden, wie es etwa die Gemeinde Roetgen oder das belgische St. Vith machen. Nach dem so genannten „Pflanzgebot“ (BauGB: §178) des Baugesetzbuches, kann eine Gemeinde „den Eigentümer […] verpflichten, sein Grundstück innerhalb einer bestimmenden angemessenen Frist entsprechend den § 9 Absatz 1 Nummer 25 getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans zu bepflanzen.“ (ebd.) Diesen Bebauungsplan legen die Kommunen fest. Selbiges gilt für den Landschaftsplan, durch welchen sie bei der Festlegung der Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. Nellessen 2004: 231) bereits den Grundstein für potentielle Vorschriften zur Anlage von Hecken legen können. Maßnahmen, die diesem Plan entspringen, werden zudem vom Bund und von der EU finanziell unterstützt (vgl. ebd.). Diese Unterstützung könnte auch verwendet werden, um die Neuanpflanzung standortgerechter Hecken in Privatgärten oder in der Flur zu bezuschussen. Auch kreativere Anreize, wie etwa die Ausgabe von Setzlingen und Saatgut bei den Stadtbetrieben oder die Begleitung der Anlegung einer Hecke durch eben diese können erdacht werden. Sind die standortgerechten Hecken einmal gepflanzt, bzw. bestehen bereits, kann man die Pflege der Hecken bezuschussen, wie es die Städteregion Aachen in Höfen macht, wobei diese Bezuschussung an qualitative Bedingungen, wie den Schnitt zur richtigen Zeit geknüpft werden kann. Wenn es um die richtige Pflege oder sachgemäße Anpflanzung von Gehölzen geht, kann auch eine zentrale Beratungsstelle Anreiz bieten, sich für eine standortgerechte Hecke zu entscheiden.

4.3. Maßnahmen auf kommunalen Grünflächen

Maßnahmen auf kommunalen Flächen stehen vor allem in Verbindung mit einigen im ersten Kapitel herausgearbeiteten, vorteilhaften Pflegemethoden, der Konservierung bestehender standorttypischer Hecken sowie der Neuanlage eben dieser. Vorrangig sollten Kommunen auf von ihnen bewirtschafteten Flächen alte, strukturreiche Hecken um jeden Preis erhalten. Ist dies nicht möglich oder sollten Überlegungen zur Neuanlage einer Hecke getroffen werden, empfiehlt sich auf die in der Arbeit benannten Listen mit heimischen Arten zurückzugreifen. Bei der Pflanzung neuer Hecken sollte darauf geachtet werden, dass diese strukturreich und nicht ungebrochen linienförmig verlaufen, sondern mit Wendungen und Einbuchtungen. Ebenso sollte alle paar Meter ein Baum durchwachsen können und die Hecke von mehreren Strauch- und Baumarten durchzogen sein. Sie sollte von einem nicht regelmäßig ausgeräumten Gras- und Kräuterstreifen begleitet sein. Gepflegt werden sollte sie maximal in den dafür vorgesehenen Herbst- und Wintermonaten, idealerweise nach der Brutzeit aller nistenden Vögel und nach der Blüte aller Blühpflanzen. Beim Schnitt sollte auf scharfes und präzises, idealerweise handgeführtes Werkzeug geachtet werden, um Schäden an der Hecke zu vermeiden. Auch das verpönte „auf den Stock setzen“ entfaltet, wenn richtig durchgeführt, ökologischen Nutzen. Hierzu sollten pro Jahr maximal 20% der Hecke radikal bis über dem Boden gekürzt werden. Auch hierbei empfiehlt es sich, die Brutzeiten abzuwarten. Dass die Umsetzung solcher Pflegemaßnahmen ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein kann, belegt das Beispiel der Gemeinden Lautertal und Ulrichstein in Hessen. Die Verbindung von Pflegemaßnahmen und wirtschaftlicher Nutzung könnte die Pflegekosten neutral gestalten. Auch im Süden Berlins konnte die Kooperation zur sachgerechten Neuanlage einer Schichtholzhecke große Erfolge vorweisen. Auf kommunalen Flächen haben die Städte und Gemeinden einen sehr guten Zugriff auf die Hecken und können sie so ökologisch wertvoll gestalten. Gleichzeitig können Kommunen hier ihre Vorbildfunktion erfüllen und zusätzlich zur Sensibilisierung beitragen. Das dies keine Kostenfrage sein muss zeigen die angeführten Beispiele. Auch die Reduzierung von Pflegemaßnahmen im Rahmen sachgerechter Pflege kann Kosten senken.

5. Fazit und Schlussbemerkungen

Die vorliegende Arbeit konnte die Relevanz von Hecken für die Biodiversität belegen und gleichzeitig zeigen, dass vor allem heimische Arten diese begünstigen. Es konnten Maßnahmen zur richtigen Anlage und Pflege einer standortgerechten Hecke aufgezeigt werden, welche sich teilweise in den angeführten Beispielen für kommunale Maßnahmen wiederfanden. Die in dieser Arbeit gezeigten Beispiele lassen den Schluss zu, dass für Kommunen zur Förderung der Biodiversität durch Hecken eine Reihe von Maßnahmen möglich sind. Diese erstrecken sich von sensibilisierenden Maßnahmen wie Informationsmaterialien oder erlebnisorientierten Angeboten, über Vorschriften und Verbote der Anpflanzung bestimmter Gehölzarten, bis hin zu Maßnahmen auf kommunalen Flächen. Alle Maßnahmen können dazu beitragen, für die Biodiversität günstigere Heckenstrukturen zu schaffen.

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Biodiversität, Hecken, Heckenpflege, Kommunalpolitik, Kommunen, Landwirtschaft